Lärmliga Schweiz verurteilt die Schwächung des Lärmschutzes , © Keystone / Gaetan Bally
Einhausung des Autobahnabschnitts A1L zwischen der Verzweigung Aubrugg und dem Schoeneichtunnel als Lärmschutz.  Keystone / Gaetan Bally
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Lärmliga Schweiz verurteilt die Schwächung des Lärmschutzes

Der Nationalrat muss in der Frühlingssession auf die «Lüftungsfensterpraxis» einschwenken und diese mit parallel zu ergreifenden Lärmreduktionsmassnahmen an der Quelle verbinden. Falls es zu keiner Verbesserung kommt, ist die untaugliche Gesetzesrevision abzulehnen.

21.02.2024

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat die bundesrätliche Vorlage zur Revision des Umweltschutzgesetzes (22.085) vorberaten. Die von einer Motion angestossene Gesetzesrevision sieht eine Änderung der lärmrechtlichen Voraussetzungen für Bauvorhaben in lärmbelasteten Gebieten vor. Während die Motion Flach forderte, die sogenannte «Lüftungsfensterpraxis» der Kantone rechtlich zu verankern, gingen Bundesrat und Ständerat weit darüber hinaus und schwächten den Lärmschutz unnötig stark – ohne flankierende Massnahmen zur Lärmverminderung an der Quelle (Verkehrslärm) vorzusehen.

Gemäss der Beschlüsse der UREK-N sollen in Zukunft Wohnungen gebaut werden können, in denen die Lärmgrenzwerte nur an einem einzigen Fenster eingehalten werden, sofern in den anderen eine kontrollierte Lüftung installiert wird. Stéphanie Conrad, Geschäftsleiterin der Lärmliga Schweiz, hält fest: «Um einen guten Wohnkomfort zu gewährleisten, braucht es weiterhin kluge Bebauungskonzepte. Aber statt die bestehenden Mechanismen der Vollzugspraxis zu optimieren und rechtlich zu sichern, wird vor den Herausforderungen des Lärmschutzes kapituliert.» Die Lärmliga weist darauf hin, dass es eigentlich seit 1987 die Aufgabe der Kantone und Gemeinden wäre, ihre Strassen lärmzusanieren. Obwohl die Frist mehrfach verschoben wurde, sind die Ziele der Lärmsanierung bis heute nicht erreicht. Nach wie vor leben über 1.1 Millionen Menschen in der Schweiz entlang stark befahrener Strassen und sind dem gesundheitsschädlichen Lärm ausgesetzt. Es ist dringend notwendig, diese Personen zu schützen.

«Lüftungsfensterpraxis» mit flankierenden Massnahmen an der Quelle verbinden

Die Lärmliga Schweiz empfiehlt dem Nationalrat dringend, auf die «Lüftungsfensterpraxis» einzuschwenken, wie es eine Minderheit beantragt. Diese sieht vor, dass die Immissionsgrenzwerte in jedem lärmempfindlichen Raum an einem Fenster eingehalten werden müssen. Eine Reduktion auf die Hälfte der lärmempfindlichen Räume wäre möglich, sofern ein ruhiger Aussenraum beim Gebäude zur Verfügung steht und der bauliche Mindestschutz gegen Aussenlärm angemessen verschärft wird. Nur so kann beim Bauen im Lärm ein Mindestmass an Gesundheitsschutz weiter gewährleistet werden. Zudem muss parallel dazu der Druck auf das Ergreifen von Massnahmen an der Quelle verstärkt werden, wie es weitere Minderheiten fordern.

Keine Spezial-Grenzwerte für vom Fluglärm betroffene Gebiete

Ein Sonderregime mit höheren Grenzwerten für Fluglärm, wie es eine Minderheit fordert, lehnt die Lärmliga mit aller Vehemenz ab. Gerade bei Fluglärm, der auf Wohngebiete samt Aussenräume von allen Seiten einwirkt, ist durch bauliche Massnahmen keine Verbesserung der Belastungssituation der Betroffenen zu erreichen. Die Grenzwerte für das Bauen im Lärm ausgerechnet für solche Gebiete zu erhöhen, ist bar jeder gesundheitspolitischen Vernunft, wie die Lärmlige Schweiz in ihrer Mitteilung von heute schreibt.