Landgericht weist Impfklage ab, © Symbolbild Piaxabay
 Symbolbild Piaxabay
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Landgericht weist Impfklage ab

Anwalt der Klägerin hat Berufung gegen das Urteil angekündigt.

30.01.2024

Das Land Liechtenstein hat als Betreiberin des Impfzentrums «Mühleholz» seine Aufklärungspflicht nicht verletzt, so das Urteil des Fürstlichen Landgerichts in Vaduz.

Der Rechtsanwalt der Klägerin hat angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen, berichtet das Vaterland.

Die 50-jährige Klägerin habe zwar definitiv einen Impfschaden erlitten, doch nach Ansicht des Gerichts konnte über Langzeitfolgen nicht vor der Impfung aufgeklärt werden, weil diese noch nicht bekannt gewesen waren. Daher stehe der Klägerin kein schadenersatzrechtlicher Anspruch zu. 

Das Gericht verwies aber auch auf Fürsorgepflicht des Staates für Bürger, die von schweren Impffolgen betroffen seien. Diesen Hinweis sieht der Anwalt der Klägerin positiv. Er will sich an das Obergericht wenden.