Leistungssteigerung in der Region festgestellt, © Kantonspolizei St. Gallen
Der Leistungsprüfstand der Kantonspolizei St. Gallen. Kantonspolizei St. Gallen
  • Ostschweiz

Leistungssteigerung in der Region festgestellt

Am neuen Leistungsprüfstand der Kantonspolizei St. Gallen wurde ein Auto aus der Region geprüft. Dabei wurde eine enorme Leistungssteigerung festgestellt.

18.06.2024

Die Kantonspolizei St. Gallen hat Ende Mai einen eigenen Leistungsprüfstand in Betrieb genommen. Mitte Juni ist das erste Fahrzeug auf dem Prüfstand einer Messung unterzogen worden. Aus der Messung resultierte eine Leistungssteigerung von fast 80 Prozent. Das Auto wurde stillgelegt und der verantwortliche Fahrzeughalter bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht.

Am 11. Juni hat eine Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen in einer Werdenberger Gemeinde ein Auto, einen Fiat 500, zur Kontrolle angehalten. Eine technische Überprüfung des Fahrzeugs zeigte mehrere technische Änderungen. Darunter nicht eingetragene, typenfremde Felgen, einen abgefahrenen Reifen, eine geänderte Fahrzeughöhe, eine typenfremde Bremsanlage, typenfremde Lenkgeometrie-Teile, ein nicht eingetragenes aerodynamisches Anbauteil (Frontspoiler) sowie Veränderungen am Abgassystem sowie an Motorkomponenten (Turbolader, Ladeluftkühler, Popoff-Ventil).

Darauf wurde das Auto vor Ort stillgelegt und polizeilich sichergestellt. Spezialisten der Verkehrspolizei führten zwei Tage später auf dem Leistungsprüfstand der Kantonspolizei St. Gallen eine Leistungsmessung durch. Diese ergab eine aktuelle Motorenleistung von 177,5 kW (241 PS) gegenüber erlaubten 99 kW (134 PS) gemäss Fahrzeugausweis. Dies entspricht einer Leistungssteigerung von 79,85 Prozent. Ab einer Leistungssteigerung von mehr als 20 Prozent wäre ein Nachweis des Fahrzeugherstellers oder eine Einzelabnahme erforderlich, welche die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs bestätigen.

Der 47-jährige Fahrzeughalter wurde bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht. Das Auto wurde definitiv stillgelegt und darf erst mit entsprechenden Nachweisen und nach erneuter Prüfung durch das Strassenverkehrsamt wieder in Verkehr gesetzt werden.