Liechtenstein unterstützt Weiterbildungskosten stärker
Zur Stärkung und Förderung der Höheren Berufsbildung wird eine Angleichung an die Schweiz umgesetzt.
Mit der Absolvierung einer eidg. Berufsprüfung (BP) oder Höheren Fachprüfung (HFP) sind inländische Arbeitskräfte optimal, entsprechend den Anforderungen der Wirtschaft, ausgebildet. Sie erhöhen damit ihre Arbeitsmarktfähigkeit und Karrieremöglichkeiten.
Die Höhere Berufsbildung, zu deren die eidg. BP und HFP gehören, baut insbesondere auf der praktischen Berufserfahrung auf. Die Ausbildung ist kompetenz- und arbeitsmarktorientiert organisiert. Es werden das anwendungsbezogene Lernen, die rasche Umsetzung neuer Fachkenntnisse sowie ein hoher Innovationsrhythmus gefördert. Damit versorgt die Höhere Berufsbildung die Wirtschaft mit qualifizierten Fachkräften und fördert den Wirtschaftsstandort Liechtenstein.
Zur Stärkung und Förderung der Höheren Berufsbildung (vorbereitende Kurse im Hinblick auf eidg. BP und HFP) sowie zur direkten finanziellen Entlastung der Lehrgangsteilnehmenden und der Wirtschaft wird eine Angleichung zur Schweiz von bisher durchschnittlich 39 Prozent auf neu 50 Prozent der anrechenbaren Kosten per 1. Januar 2025 umgesetzt. Damit wird die staatliche Unterstützungsleistung für Lehrgangsteilnehmende aus Liechtenstein und der Schweiz gleichgestellt.
Eine Angleichung der anteiligen staatlichen Subventionsbeitragsleistung an die Schweiz bringt für die in Liechtenstein wohnhaften Kursteilnehmenden zudem den Vorteil, dass sie mit der objektorientierten Finanzierung den Lehrgangsbeitrag nicht zur Gänze im Voraus leisten müssen und somit der Einstieg in eine Höhere Berufsbildung erleichtert wird.