Merkblatt zur Lohnabrechnung bei geringen Arbeitspensen aktualisiert
Das Merkblatt zur Lohnabrechnung von Erwerbstätigen wurde aktualisiert. Dieses soll Abhilfe bei der Lohnabrechnung bei Teilzeitarbeit schaffen.
In Liechtenstein sind grundsätzlich sämtliche Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge wie AHV-IV-FAK, ALV, Pensionskasse und so weiter sowie die Lohnsteuerabzüge abzurechnen und abzuführen.
Des weiteren besteht unter Umständen die Pflicht, eine Nicht- und/oder Betriebsunfallversicherung abzuschliessen, die Hälfte der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ("Krankenkassenprämie") zu vergüten sowie eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.
Hierbei gelten verschiedene Voraussetzungen. So müssen beispielsweise die AHV-Beiträge nur bis 65 Jahre gezahlt werden, eine Nichtbetriebsunfallversicherung ist erst ab 8 Stunden Arbeitsleistung pro Woche zwingend abzuschliessen und Pensionskassenbeiträge müssen neu erst ab 14'280 Franken Jahreseinkommen bezahlt werden, wie die Regierung mitteilt.
Zudem sind mehrere Behörden beziehungsweise Stellen involviert, was für den Bürger einen hohen Aufwand verursacht.
Wer eine Reinigungsfachkraft oder eine Hilfe für Gartenarbeiten im Teilzeitpensum angestellt hat, weiss, dass die korrekte Abrechnung der Sozial- und Steuerabgaben herausfordernd ist. Insbesondere bei der Anstellung von kleinen Pensen, wie beispielsweise einer Reinigungskraft, die einen Tag in der Woche beschäftigt wird, erscheint der Aufwand für eine korrekte Abrechnung hoch.
Merkblatt und Muster-Lohnabrechnung sollen Abhilfe schaffen
Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur hat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen bereits in den Vorjahren ein Merkblatt betreffend die Lohnabrechnung bei Teilzeitarbeit und/oder bei gelegentlichen Erwerbstätigkeiten ausgearbeitet.
Das für das Jahr 2024 aktualisierte Merkblatt ist nun auf der Homepage des Ministeriums verfügbar. Dieses Merkblatt wird jährlich überprüft und im Bedarfsfall angepasst, sodass stets eine aktuelle Version zur Verfügung steht. Zudem wird ein Muster für eine Lohnabrechnung zur Verfügung gestellt, um die Abrechnung in der Praxis zu erleichtern.