Nachwahl von Vorstehern soll gesetzlich verankert werden
Die Liechtensteiner Regierung hat in ihrer Sitzung gestern einen Vernehmlassungsbericht zur Änderung des Gemeindegesetzes verabschiedet. Die Abänderungen sollen die Nachfolge von Gemeindevorstehern bei vorzeitigem Ausscheiden regeln.
Derzeit gibt es zwar Regelungen für Stellvertreter bei der Verhinderung von Gemeindevorstehern jedoch keine spezifische Regelung für deren Nachfolge, sollten sie während einer Amtsdauer ausscheiden.
Konkret schlägt die Regierung vor, die Nachfolge durch eine Nachwahl zu regeln. Diese würde Kandidaten aller Wählergruppen offenstehen. Eine mögliche Verschiebung der parteipolitischen Kräfteverhältnisse im Gemeinderat sollen daher akzeptiert werden, heisst es weiter.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 20. Dezember.