Nationalrat heisst Gesetz zur Besteuerung der Telearbeit gut
Der Nationalrat hat am Montag an seiner Sondersession mit 183 zu 0 Stimmen ein Bundesgesetz zur Besteuerung der Telearbeit von Grenzgängern gutgeheissen.
Für Arbeit im Homeoffice vom Ausland aus gibt es staatsvertragliche Regelungen. Das Gesetz bildet die Grundlage im nationalen Steuerrecht.
Namentlich mit Frankreich und Italien bestehen entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen. Demnach können Grenzgängerinnen und -gänger in Frankreich bis zu 40 Prozent ihrer Zeit zu Hause arbeiten, in Italien 25 Prozent. In der Regel werden Einkommen im Land besteuert, in dem gearbeitet wird.
Wechseln Grenzgänger ins Homeoffice, würden deshalb ihre Einkommen im Land versteuert, in dem sie wohnen. Die Bestimmungen zur Besteuerung von Telearbeit erhält mit der Vorlage eine binnenrechtliche Besteuerungsgrundlage für Telearbeit, die in einem Nachbarland für einen Schweizer Arbeitgeber erledigt wird.
Ein Streitpunkt im Nationalrat war die Besteuerung von Seeleuten auf Hochseeschiffen. Der Bundesrat wollte die Befreiung von der Quellensteuer für Seeleute auf Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge fortführen und dies im Gesetz festschreiben.
Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben stellte sich hinter die geltende Regelung, wollte diese aber nicht eigens festschreiben. Ein Kanton hatte die Steuerbefreiung auch auf fremde Flaggen ausgedehnt.
Die Minderheit hielt fest, dass durch die teilweise Befreiung auch von Besatzungen unter fremder Flagge eine Ungewissheit entstanden sei und es jetzt geboten sei, für Klarheit zu sorgen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärte, an der Steuerbefreiung für Besatzungen unter Schweizer Flagge ändere sich so oder so nichts.
Der Rat folgte der Minderheit mit 92 zu 90 Stimmen. In der Gesamtabstimmung stimmte er dem Telearbeitsgesetz mit 183 zu 0 Stimmen zu. Die Vorlage geht an den Ständerat.