Nationalrat will mehr Sicherheit um Asylzentren
Wegen vergangener Vorfälle möchte der Schweizer Nationalrat handeln. Im Rat gab es ein zähes Hin und Her zum Thema Asyl.
Der Schweizer Nationalrat will nach Sicherheitsvorfällen in und um die Bundesasylzentren handeln. Er hat verschiedene in der Praxis gelebte Disziplinarmassnahmen gesetzlich verankert. Zusätzlich sollen der Anwendungsbereich und die Instrumente der Behörden ausgeweitet werden.
Mit 104 zu 87 Stimmen sagte die grosse Kammer heute in der Gesamtabstimmung Ja zu verschiedenen Änderungen im Asylgesetz. Diese sollen klarer regeln, wer auf welcher Grundlage disziplinarische Massnahmen anwenden darf.
Ziel ist es, die Sicherheit von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie von den Mitarbeitenden in Bundesasylzentren zu verbessern. Basis für den vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesentwurf waren Empfehlungen von alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer vom Herbst 2021.
Zuvor waren Vorwürfe publik geworden, wonach private Sicherheitsleute in den Bundesasylzentren immer wieder Gewalt gegenüber Asylsuchenden angewendet haben sollen. Inzwischen ist in den Asylzentren des Bundes die Zahl von Aggressionen, Drohungen, Belästigungen und weiteren Vorfällen gesunken, wie der Bundesrat in der Botschaft zur Vorlage schreibt.
Gelebte Praxis im Gesetz abbilden
Trotzdem sollen im Asylgesetz künftig die wichtigsten Aufgaben des Staatssekretariats für Migration (SEM) in diesen Zentren und an den Flughäfen verankert werden, um klare Grundlagen zu schaffen. Dabei sollen jene Bereiche ausdrücklich genannt werden, in denen das SEM polizeilichen Zwang oder polizeiliche Massnahmen anwenden darf, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
Auch soll geregelt werden, wie die Kompetenzen im Sicherheitsbereich auf Sicherheitsdienstleister oder an die zuständigen kantonalen Polizeibehörden übertragen werden können. Beispielsweise soll die Möglichkeit der vorübergehenden Festhaltung einer Person während maximal zwei Stunden zur Abwehr einer ernsten und unmittelbaren Gefahr im Asylgesetz verankert werden.
Handys konfiszieren
Der Nationalrat stimmte als Erstrat allen Vorschlägen zu und ging in zwei Punkten weiter als die Landesregierung. So soll die Zone um die Bundesasylzentren vergrössert werden, in der gegen Asylsuchende Disziplinarmassnahmen ergriffen werden können, wenn ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet.
Der Nationalrat will die Ordnung auch "in der Umgebung" von Bundesasylzentren staatlich sicherstellen. Der Bundesrat will dies nur "in unmittelbarer Nähe" der Zentren tun. Laut Justizminister Beat Jans ist der Bund heute für die Sicherheit im Umkreis von wenigen hundert Metern rund um die Zentren zuständig. "Was darüber hinausgeht, liegt klar in der Kompetenz der Kantone."
Der Nationalrat sah dies anders und weitete die Vorlage in einem zweiten Punkt aus: So sollen SEM-Mitarbeitende künftig auch elektronische Geräte wie Handys von Asylsuchenden konfiszieren können zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung. Der Einwand von Bundesrat Jans, wonach diese Bestimmung in Konflikt stehe mit der Bundesverfassung, blieb von einer Mehrheit ungehört. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.