Neue Regelung bei Rückzahlung von Sozialhilfeleistungen, © Keystone-SDA
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  • Graubünden

Neue Regelung bei Rückzahlung von Sozialhilfeleistungen

Junge Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre profitieren von Erleichterungen.

22.10.2024

Junge Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre müssen ab kommendem Jahr in Graubünden ihre bezogenen Sozialhilfeleistungen nicht mehr zurückzahlen. Dies entschied der Grosse Rat am Dienstag in Chur.

Bereits in 20 Kantonen sind junge Erwachsene während ihrer Erstausbildung von dieser Rückerstattungspflicht befreit. Nun folgt auch der Kanton Graubünden. Bisher mussten hier nach Erreichen der Volljährigkeit sämtliche bezogene Unterstützungsleistungen zurückgezahlt werden.

Damit erhöhe sich die Chance, dass junge Erwachsene aus der Armutsspirale herausfinden und eine Ausbildung abschliessen, argumentierte Grossrätin Anna-Margreth Holzinger-Loretz (FDP). Dies sei auch ein Schritt gegen die Jugendarmut.

Eine Minderheit im Rat wollte noch einen Schritt weitergehen und die Altersgrenze von 25 Jahren aus dem Gesetzestext streichen. So würden auch Menschen unterstützt, die später eine Erstausbildung beginnen, oder diese mit 25 Jahren noch nicht abgeschlossen haben. Dieser Antrag wurde jedoch deutlich abgelehnt.

Die neu geschaffene Regelung sei nun ein fairer Kompromiss, sagte Grossrat Fabian Collenberg (Mitte) im Anschluss im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.