Neue Wirren um Präsidentschaftswahl im Senegal
Im westafrikanischen Senegal haben die Verfassungshüter des Landes die umstrittene Verschiebung der Präsidentschaftswahl für verfassungswidrig erklärt.
Was das für die ursprünglich für den 25. Februar angesetzte Wahl bedeutet, die Anfang des Monats überraschend von Präsident Macky Sall abgesagt und dann vom Parlament auf den 15. Dezember verschoben wurde, blieb zunächst unklar. Salls zweite Amtszeit, die am 2. April endet, darf - anders als vom Parlament beschlossen - nicht verlängert werden, urteilte der Verfassungsrat am Donnerstagabend.
Das Gremium hob das Dekret auf, mit dem Sall die Wahl abgesagt hatte. Der Wahltermin am 25. Februar sei zwar nicht zu halten, die Wahl müsse aber schnellstmöglich stattfinden. Sall hatte die Verschiebung unter anderem mit Korruptionsvorwürfen gegen den Verfassungsrat bei der Kandidatenauswahl begründet und einen nationalen Dialog vorgeschlagen. Der Schritt hatte massive Proteste in dem Staat mit knapp 18 Millionen Einwohnern ausgelöst, bei deren Niederschlagung Menschenrechtlern zufolge mindestens drei Menschen getötet, Dutzende verletzt und Hunderte festgenommen wurden. Die Vereinten Nationen, EU, die USA, die Afrikanische Union und der westafrikanische Staatenbund Ecowas äusserten Besorgnis.
Der Senegal, der seit seiner Unabhängigkeit 1960 friedlich ist, galt als stabile Mehrparteiendemokratie in einer von Putschen und Autokratien geprägten Region. Kritiker warfen dem seit 2012 amtierenden Sall einen Verfassungscoup vor. Die Verschiebung der Wahl wurde aber auch von der wichtigen Oppositionspartei PDS mitgetragen, deren Kandidat Karim Wade - Sohn von Salls Vorgänger Abdoulaye Wade - nicht zugelassen wurde. Sall betont, keine weitere Amtszeit anzustreben. Vergangenes Jahr wurden Menschenrechtlern zufolge mindestens 23 Menschen bei Protesten gegen die Verurteilung des Oppositionsführers Ousmane Sonko getötet, der ebenfalls von der Wahl ausgeschlossen ist.