Neues Tabakproduktegesetz gilt ab 1. Oktober
Ab dem 1. Oktober gelten in der Schweiz strengere Verkaufs-, Werbe- und Meldevorschriften für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten. Der Bundesrat hat das neue Tabakproduktegesetz auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt. Weitere Verschärfungen könnten folgen.
Zu den ab Oktober geltenden Massnahmen gehören unter anderem ein schweizweit einheitliches Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren sowie strengere Werbeeinschränkungen, zum Beispiel auf Plakaten, im öffentlichen Verkehr, in Kinos, in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Bahnhöfen und Flughäfen und auf Sportplätzen. Überall dort, wo bereits heute ein Rauchverbot gilt, wird dieses neu auch für erhitzte Produkte und elektronische Zigaretten gelten.
Das Sponsoring von Veranstaltungen mit internationalem Charakter oder für ein minderjähriges Publikum ist nicht mehr erlaubt, wie der Bundesrat heute, Mittwoch, mitteilt. Weiter gibt es beispielsweise neue Bildwarnhinweise auf Tabakverpackungen.
Das Parlament berät derzeit über weitere Verschärfungen des Tabakproduktegesetzes.