Neutralitätsinitiative kommt zustande, © Keystone-SDA
Die Neutralitätsinitiative kommt zustande: Laut dem Präsidenten des Initiativkomitees sind gegen 110'000 Unterschriften bereits beglaubigt worden.  Keystone-SDA
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Neutralitätsinitiative kommt zustande

Das Schweizer Stimmvolk muss sich wohl damit auseinandersetzen, ob beispielsweise noch Sanktionen gegen kriegsführende Länder ausgesprochen werden dürfen.

20.03.2024

Die Neutralitätsinitiative kommt zustande: Laut dem Präsidenten des Initiativkomitees sind gegen 110'000 Unterschriften beglaubigt worden. "Am 11. April um 14 Uhr werden wir die Initiative bei der Bundeskanzlei einreichen", sagte Walter Wobmann.

Insgesamt seien gegen 140'000 Unterschriften für die Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)" gesammelt worden, so Wobmann in einem Interview mit "Blick".

"Die immerwährende Neutralität ist ein Friedensmodell für die Schweiz, das wollen die Leute nicht aufs Spiel setzen. Während über 200 Jahren wurden wir dadurch von Kriegen verschont", sagte der Ex-SVP-Nationalrat weiter. Eine Neutralität "nur von Fall zu Fall" solle verhindert werden.

Die Initiative fordert etwa, dass die Schweiz keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitritt. Ausgenommen ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz. Trainings mit ausländischen Partnern blieben laut Komitee aber zulässig, und friedensfördernde Einsätze der Armee könnte das Parlament weiterhin bewilligen.

Keine Russland-Sanktionen mehr
Untersagt werden sollen der Schweiz "nichtmilitärische Zwangsmassnahmen" gegen Krieg führende Staaten. An Sanktionen soll sie sich nicht mehr beteiligen und auch selbst keine solchen treffen dürfen. Etwa die Sanktionen der EU nach dem Angriff auf die Ukraine gegen Russland dürfte die Schweiz gemäss Initiative nicht übernehmen.

Aus dem Verbot ausgeklammert blieben aber Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der Uno. Die Schweiz soll mit eigenen Massnahmen auch verhindern dürfen, dass Sanktionen anderer Staaten umgangen werden können.

In der Verfassung verankern wollen die Initianten zudem, dass die Schweiz die immerwährende Neutralität für das Verhindern und Lösen von Konflikten nutzt. Sie soll als Vermittlerin zur Verfügung stehen und gute Beziehungen zu allen Staaten pflegen. Das Komitee sieht die Neutralität als Mittel für die Friedenspolitik.

Bundesrat ist gegen Initiative
Heute gibt die Bundesverfassung vor, dass Bundesrat und Parlament Massnahmen zur Wahrung der Neutralität der Schweiz zu treffen haben. Die Rechte und Pflichten eines neutralen Staates regelt das Neutralitätsrecht gemäss den Haager Abkommen von 1907, wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten schreibt.

Der Bundesrat hielt es bei der Lancierung der Initiative nicht für zweckmässig, eine weitergehende Verankerung des Kerninhalts der Neutralität in die Verfassung und auch in Gesetze zu schreiben. Dies würde den sicherheits- und aussenpolitischen Spielraum der Schweiz einschränken. Die aktuelle Neutralitätspolitik wurde 1993 definiert und wird seither praktiziert.