Niederländer Joost Klein vom ESC-Finale ausgeschlossen, © EPA/JESSICA GOW SWEDEN OUT
Joost Klein. EPA/JESSICA GOW SWEDEN OUT
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Niederländer Joost Klein vom ESC-Finale ausgeschlossen

Die europäische Rundfunkunion EBU hat den Niederländer Joost Klein vom Finale des Eurovision Song Contest (ESC) ausgeschlossen. Grund seien Vorwürfe einer Frau aus dem ESC-Produktionsteam gegen Klein.

11.05.2024

Dabei gehe es um einen nicht näher benannten Vorfall nach dem zweiten ESC-Halbfinale am Donnerstagabend, teilte die EBU mit. Der Ausschluss habe aber nichts mit Kleins Verhalten gegenüber der israelischen Starterin zu tun.

"Die schwedische Polizei hat die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend untersucht. Während das Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt, wäre es für ihn nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen", schrieb die EBU. Das grosse Finale des 68. Eurovision Song Contest werde nun mit 25 teilnehmenden Liedern fortgesetzt.

"Wir möchten klarstellen, dass im Gegensatz zu einigen Medienberichten und Spekulationen in den sozialen Medien in diesen Vorfall keine anderen Künstler oder Delegationsmitglieder verwickelt waren", hiess es von der EBU.

"Verstoss gegen Wettbewerbsregeln"

Sie verfolge eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei Veranstaltung und sei bestrebt, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. "Vor diesem Hintergrund wird das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoss gegen die Wettbewerbsregeln gewertet."

Gestern Freitag nahm der Musiker bereits nicht an den zwei Durchlaufproben für das grosse Finale teil. Grund dafür waren laut einer EBU-Mitteilung von gestern Untersuchungen eines Falls, die den niederländischen Künstler betreffen. Worum es sich dabei handelte, wurde zunächst nicht bekannt gemacht.

Bei der ersten Probe war Klein zwar bei der ersten Durchlaufprobe des Finales erschienen und bei der Flaggenparade noch anwesend gewesen, seinen Song "Europapa" probte er jedoch nicht. Die EBU beschloss wenig später, den Sänger auch während der zweiten Generalprobe des Wettbewerbs nicht auftreten zu lassen. Bei dieser stimmen regelgemäss die Jurys aller Teilnehmerländer ab.