30 offene Klagen zu UBS/CS-Fusion
Ehemalige CS-Aktionäre klagen beim Handelsgericht Zürich nach der Übernahme durch die UBS. Sie fühlen sich benachteiligt.
Am Handelsgericht Zürich sind derzeit rund 30 Klagen im Zusammenhang mit dem Kauf der Credit Suisse (CS) durch die UBS offen. Viele CS-Aktionäre hatten sich durch die finanziellen Konditionen der von den Schweizer Behörden verfügten Bankübernahme benachteiligt gesehen.
Das Handelsgericht gab auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP die Zahl der Klagen bekannt. Zu den einzelnen Schritten im laufenden Verfahren könne das Gericht allerdings keine Stellung nehmen, sagte ein Sprecher des Zürcher Obergerichts. Am Vortag war bekannt geworden, dass die UBS-Anwälte eine mehrwöchige Fristerstreckung für die Einreichung einer Klageantwort erhalten haben. Sie müssen die Klageantwort nun bis zum 10. Januar 2024 einreichen.
Zu den Klägern gehören auch das juristische Startup Legalpass und der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV). Legalpass vertritt dabei nach eigenen Angaben mehr als 3000 CS-Kleinaktionären, der SASV gibt die Zahl der Teilnehmenden an der Klage mit 1500 an. Mit "Sammelklagen" wollen sie eine bessere Entschädigung für die CS-Anteile erreichen.
Die Aktionäre der untergegangenen Credit Suisse erhielten bei der Übernahme 1 UBS-Aktie für 22,48 Credit-Suisse-Aktien. Das entsprach zum Zeitpunkt der Ankündigung der Transaktion am 19. März einem Kaufpreis für die gesamte Credit Suisse von rund 3 Milliarden Franken. Noch am letzten Börsentag vor der Ankündigung war die CS am Aktienmarkt allerdings noch mit 7 Milliarden Franken und damit mehr als doppelt so hoch bewertet gewesen.