PFAS-Belastung im Nordosten des Kantons St. Gallen
Proben haben gezeigt, dass auf der Eggersrieter Höhe Bereiche des Bodens mit PFAS belastet sind.
Der Kanton hat seither die Untersuchungen ausgeweitet. Es zeigt sich nun, dass es im Nordosten des Kantons weitere belastete Flächen gibt. Das Fleisch von dort weidenden Tieren überschreitet teilweise die Höchstwerte. Die Regierung hat Vorsichtsmassnahmen eingeleitet, vertieft die Messungen und fordert vom Bund die Umsetzung eines nationalen PFAS-Aktionsplans.
PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) sind schwer abbaubare Chemikalien. Sie werden seit Jahrzehnten industriell genutzt, zum Beispiel in wasserabweisenden Regenjacken, teflonbeschichteten Bratpfannen oder Löschschaum. Diese Chemikalien gelangen in die Umwelt und können in der Nahrungskette sowie im Menschen nachgewiesen werden. Für den Menschen stellen sie ein mögliches gesundheitliches Risiko dar.
Auch in der Schweiz gibt es mit PFAS belastete Flächen und Gewässer. Der Kanton
St. Gallen untersucht seit einigen Jahren Fliessgewässer, Böden und Lebensmittel auf eine Belastung mit PFAS.
Punktuelle, aber keine grossflächige Belastung
Seit Herbst 2021 weiss man, dass auf der Eggersrieter Höhe Bereiche des Bodens mit PFAS belastet sind. Der Kanton hat seither die Untersuchungen ausgeweitet. Die Messungen zeigen nun, dass es in der Region weitere belastete Flächen gibt. Betroffen sind Flächen im Bogen Mörschwil-Eggersriet-Untereggen-Goldach-Altenrhein-St.Margrethen.
Der Kanton hat im Fleisch von einigen Kühen und Rindern von Betrieben mit belasteten Flächen wie auch im Boden und im Quellwasser dieser Flächen erhöhte oder zu hohe PFAS-Werte gemessen. Auch entsprechende Milchproben von Kühen weisen erhöhte PFAS-Werte auf.
Der Kanton vermutet als Ursache in vielen Fällen Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen, der mit PFAS belastet war. Dieser durfte bis 2006 als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden.
Sicherheit der Bevölkerung im Fokus
Aufgrund der Resultate erlässt die Regierung Vorsichtsmassnahmen. Bei Lebensmitteln, für die keine gesetzlichen Höchstwerte bestehen, arbeitet der Kanton mit Empfehlungen:
Generell gilt: Lebensmittel mit einer PFAS-Belastung über dem geltenden Höchstwert dürfen nicht mehr in den Verkauf kommen. Das bedeutet, dass alle geprüften Lebensmittel den rechtlichen Anforderungen entsprechen und konsumiert werden können (Ausnahme siehe dritter Spiegelstrich).
Trinkwasser von öffentlichen Wasserversorgungen im Kanton St.Gallen zeigen keine erhöhten PFAS-Gehalte.
Der Kanton verfügt, dass die betroffenen Betriebe sicherstellen müssen, dass die PFAS-Höchstwerte im Fleisch ihrer Tiere nicht überschritten werden. Werden
Höchstwerte überschritten, darf das Fleisch nicht für die menschliche Ernährung verwendet werden. Der Kanton wird die Einhaltung mit Inspektionen vor Ort und Laboranalysen überprüfen. Das Fleisch von Tieren, die vor dem 1. August 2024 bereits bei den Betrieben waren, dürfen gemäss Bundesregelung noch verwertet werden.
Der Kanton verfügt, dass die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe auf belasteten
Böden keine Bodenverschiebungen vornehmen dürfen und kein Aushub aus dem
Gebiet entfernt werden darf (ausser mit einer Bewilligung des Kantons).
Der Kanton empfiehlt den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben, für die Tränke der Tiere und für die Produktion von Lebensmitteln das Trinkwasser der Gemeinde zu nutzen. Wenn möglich, sollen die Tiere auf nicht belasteten Flächen weiden.
Für die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe bedeuten die Befunde starke Einschnitte in der Produktion. Der Kanton unterstützt die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe deshalb mit Überbrückungskrediten. Der Kanton ist auch mit Agroscope, der landwirtschaftlichen Forschungsstelle des Bundes, in Kontakt. Da schweizweit weitere Landwirtschaftsbetriebe von PFAS-Belastungen betroffen sein werden, soll Agroscope untersuchen, ob alternative Produktionsmodelle möglich sind.
Kanton weitet PFAS-Beprobung aus
Die aktuellen Resultate sind die Folge von Beprobungen in Fliessgewässern, Lebensmitteln und Böden. Die Messungen sind aber noch nicht abschliessend. Es ist möglich, dass weitere Flächen gefunden werden.
Es hat sich gezeigt, dass erhöhte Werte im Fleisch oder der Milch mit erhöhten Werten im Boden und im Wasser einhergehen können. Der Kanton wird deshalb basierend auf den gemachten Erfahrungen ein PFAS-Beprobungskonzept lancieren. Dies ist unter anderem wichtig, um den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben genaue Angaben machen zu können, welche Flächen unbelastet sind und weiterhin für die Lebensmittelproduktion genutzt werden können.
Regierung fordert nationalen PFAS-Aktionsplan
Der Kanton St.Gallen gehört schweizweit zu den ersten Kantonen, welche die Untersuchungen zur PFAS-Belastung ausgedehnt erheben. Deshalb gibt es wenig Erfahrungswerte zur Senkung der PFAS-Belastung. Der Vollzug der Belastungsreduktion liegt zwar bei den Kantonen, jedoch macht der Bund bis jetzt nur wenige einheitliche Vorgaben – dies obwohl PFAS ein schweizweites Problem darstellen.
Der Bund ist auch für die Gesetzgebung im Bereich der Lebensmittelsicherheit zuständig. Er gibt Höchstwerte für schädliche Stoffe in Lebensmitteln vor. Seit 2024 existieren für bestimmte Lebensmittel in Bezug auf die PFAS-Belastung Vorgaben. Jedoch gibt es nicht für alle Lebensmittel solche Höchstwerte. Beispielsweise fehlen solche bei Milch und Milchprodukten.
Das Bundesparlament hat dem Bundesrat den Auftrag erteilt, zu prüfen, ob es einen
nationalen PFAS-Aktionsplan braucht. Für die Regierung des Kantons St.Gallen ist es
zwingend, dass ein solcher Aktionsplan zeitnah folgt und ein national einheitliches
Vorgehen besteht. Es muss schweizweit gleiche Massnahmen geben, um kantonale
Unterschiede zu vermeiden. Der Bund muss Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit garantieren.
Zudem setzt sich die Regierung dafür ein, dass der Bund baldmöglichst für weitere
Lebensmittel wie Milch und Milchprodukte Höchstwerte definiert. Nur mit nationalen
Vorgaben können die Kantone das Lebensmittelrecht harmonisiert vollziehen und die
Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich schützen, wie die Staatskanzlei des Kantons St. Gallen in ihrer Mitteilung von heute schreibt.