Pflegeberufe sollen gestärkt werden
Die Regierung möchte Massnahmen zur Förderung des Pflegeberufs erarbeiten. Sie sollen auf eine bessere Ausbildung, längere Verweildauer im Beruf und höhere Rekrutierungschancen für Pflegefachkräfte abzielen.
Die Pflege sei ein wichtiger Pfeiler der medizinischen Versorgung. Schrieb die Regierung in einer Mitteilung. Sie stehe angesichts der Alterung der Bevölkerung vor grossen Herausforderungen. Um die Qualität der Pflege erhalten zu können, sollenmehr Pflegefachkräfte als heute ausgebildet werden. Zudem müssen Bedingungen geschaffen werden, damit sie länger im Beruf bleiben.
Um die Entwicklung und Auswirkungen der Massnahmen für Liechtenstein zu thematisieren, welche im Rahmen der Pflegeinitiative in der Schweiz initialisiert und aktuell bzw. in Zukunft umgesetzt werden sollen, wurden die Vertreter der Familienhilfe Liechtenstein, des Landesspitals, der Lebenshilfe Balzers und der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe eingeladen, Lösungsvorschläge auszuarbeiten, welche dazu dienen, nicht nur die Ausbildung zu fördern, sondern auch die Rekrutierungschancen zu erhöhen, die Fluktuation zu verringern, bzw. die Berufsverweildauer von Pflegefachpersonal zu erhöhen. In der Folge haben die genannten Institutionen Massnahmen vorgelegt, welche die Erreichung dieser Ziele unterstützen sollen.
Der Bericht und Antrag, welcher am 4. Juli 2023 in der Regierung besprochen wurde, stützt sich im Wesentlichen auf den Bericht der Institutionen vom 5.Oktober 2022.
Der Bericht und Antrag wurde ad acta gelegt. In der Folge fanden Gespräche und Abstimmungen zwischen den Pflegeinstitutionen und der Regierung im Zeitraum August 2023 bis November 2023 statt. Zudem ergänzten und aktualisierten die Pflegeinstitutionen ihre Anträge im September und Oktober 2023. Auf dieser Grundlage wurde der Regierung im Oktober 2023 erneut ein Bericht und Antrag zur Förderung des Pflegeberufs vorgelegt, der jedoch nicht verabschiedet wurde.
Die Regierung beauftragte aber das Ministerium für Gesellschaft und Kultur, mit einem externen Spezialisten die Arbeitsmarktsituation in der Pflege in Liechtenstein, in den Nachbarkantonen und in Vorarlberg zu erheben und in einer vergleichenden Analyse darzulegen.
Mit Schreiben vom 3. November 2023 der Alter- und Krankenhilfe, der Familienhilfe, des Landesspitals und der Lebenshilfe Balzers an den Landtag wurde direkt beim Landtag eine Erhöhung des Budgets beantragt. Beantragt wurden konkrete Anhebungen der Entschädigung für Inkonvenienzen, also Dienste an Feiertagen und Wochenenden, Abenden und in der Nacht sowie Rufbereitschaft, der Löhne für die höhere Fachschule, für Quer-/Späteinsteigende sowie der Zulage für Tätigkeiten unter besonderen Herausforderungen bzw. die entsprechende Erhöhung des Budget 2024. Hierbei seien auch der Verein für betreutes Wohnen (VBW), das Heilpädagogische Zentrum (hpz) sowie das Frauenhaus Liechtenstein umfasst, da diese Institutionen vergleichbare stationäre Betreuungs- und Pflegeleistungen erbringen.
Im Rahmen der Landtagsdebatte vom November 2023 wurden Anträge zur Erhöhung verschiedener Budgetpositionen im Bereich der Pflege vom Landtag einstimmig gutgeheissen. Im Zuge dieser Budgeterhöhungen wurde die Regierung beauftragt, dem Landtag im ersten Halbjahr 2024 einen Bericht vorzulegen, in welchem im Kontext der Umsetzung der Pflegeinitiative in der Schweiz und mit Blick auf die regionalen Gegebenheiten die von der Regierung beschlossenen und geplanten Massnahmen zur Stärkung der Pflegeberufe aufgezeigt werden. Mit dem verabschiedeten Bericht kommt die Regierung diesem Auftrag nach.
Es wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches zusammenfassend zum Schluss kommt, dass die in Liechtenstein geplanten Massnahmen zweckmässig, wirtschaftlich und verhältnismässig sind. Die geplanten Massnahmen haben gemäss Gutachten das Potenzial, sich positiv auf Rekrutierungschancen, die Ausbildungsförderung, die Wettbewerbsfähigkeit und den Personalerhalt im Pflegebereich auszuwirken.
Die Regierung hat am 27. Februar 2024 dieses Gutachten zur Kenntnis genommen und die Veranlassung der notwendigen Schritte für die Umsetzung der Massnahmen rückwirkend auf 1. Januar 2024 im Rahmen des Landesvoranschlags 2024 beschlossen.
Abschliessend und generell hält die Regierung im Bericht und Antrag fest, dass sie den Grundsätzen der Zweckmässigkeit, Verhältnismässigkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist und dass sie im vorliegenden Fall mit dem seit Februar 2024 vorliegenden Gutachten die erforderliche Prüfung abgeschlossen hat und sich gegenüber dem Landtag mit diesem Bericht dazu äussert.