Prozess um Tod von behindertem Kind
Angeklagt sind die Eltern und die Grossmutter eines dreijährigen Mädchens.
Vor dem Bezirksgericht Bremgarten AG müssen sich ab dem heutigen Montag die Eltern und die Grossmutter eines dreijährigen Mädchens verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, Anfang Mai 2020 in Hägglingen AG ihre behinderte Tochter beziehungsweise Enkelin getötet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten fordert eine Verurteilung der Eltern des Kleinkindes wegen Mordes und eine Bestrafung mit je 18 Jahren Freiheitsentzug.
Wie die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung im vergangenen Herbst weiter mitteilte, soll die Grossmutter wegen Gehilfenschaft zum Mord mit fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Zudem seien die drei aus Deutschland stammenden Beschuldigten für je 15 Jahre des Landes zu verweisen.
Am frühen Morgen des 7. Mai 2020 hatte die Aargauer Notrufzentrale nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Meldung erhalten, die dreijährige Tochter der Anrufenden liege leblos in ihrem Bettchen. Die Einsatzkräfte konnten nur noch den Tod des Mädchens bestätigen.
Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Obduktion an. Im Blut des verstorbenen Kindes stellten die Rechtsmediziner laut Staatsanwaltschaft Ecstasy fest. Die Todesursache sei ein "herbeigeführter Sauerstoffmangel".
Nach der Krankengeschichte des verstorbenen Kindes war es wegen einer zerebralen Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitlebens auf intensive Pflege und Rundumbetreuung angewiesen.
Die drei Beschuldigten sassen in Untersuchungshaft. Nach Abschluss der Ermittlungen kamen sie wieder auf freien Fuss.
Die Hauptverhandlung am Bezirksgericht Bremgarten ist auf mehrere Tage angelegt. Die Urteilseröffnung ist für den kommenden Freitag vorgesehen.