Raserin verlangt mildere Strafe
Eine 22-jährige Frau hat heute Dienstag vor dem St. Galler Kantonsgericht eine tiefere Strafe verlangt. Alkoholisiert und mit Tempo 160 km/h hatte sie im April 2022 einen Autounfall mit drei Todesopfern verursacht. Dafür war sie in erster Instanz zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Entscheid des Kantonsgerichts ist für morgen Mittwoch angekündigt.
Die Verhandlung begann mit der Befragung der heute 22-jährigen Frau, die als Betreuerin in einer Behinderteneinrichtung arbeitet. Unter Tränen erklärte sie, dass es keinen Tag gebe, an dem sie nicht an den Unfall denke oder daran, was sie den Familien angetan habe, die ihre Söhne verloren hätten.
Sie schilderte, wie es am 15. April 2022 zur verhängnisvollen Fahrt gekommen war. Zusammen mit drei Kollegen und einer Freundin hätten sie vor dem Osterwochenende mehrere Tage gefeiert. Dabei wurde auch Alkohol und Cannabis konsumiert.
Am Karfreitag fuhren die jungen Erwachsenen unter anderem zum Baden an die Thur. Es herrschte ausgelassene Partystimmung. In der Gruppe sei eine Dynamik entstanden, "in der dumme Entscheidungen getroffen werden", formulierte es die Verteidigerin.
Keine Erinnerung an Unfall
Kurz vor Mitternacht setzte sich die junge Frau ans Steuer. Später wurde bei ihr ein Alkoholgehalt von 1,03 Promille gemessen. An den Unfall hat sie keine Erinnerung. Wieso sie das Auto derart beschleunigte, dass sie mit 160 km/h durch Niederuzwil raste, konnte sie vor Gericht nicht erklären.
Das Fahrzeug geriet in einer Linkskurve von der Strasse, flog durch die Luft, prallte gegen Bäume und überschlug sich. Die drei Männer auf dem Rücksitz starben, die Beifahrerin - alle waren nicht angeschnallt - wurde schwer verletzt.
Sie wisse nur noch, wie sie verletzt neben dem Auto gesessen sei, sagte die 22-Jährige. Was geschehen war, habe sie erst danach im Spital realisiert. Das Kreisgericht Wil verurteilte sie im Juni 2023 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Die Schuldsprüche wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung sowie schwerer Körperverletzung hatte die Frau akzeptiert. Vor Kantonsgericht ging es deshalb nur noch um die Frage, ob es sich bei der ebenfalls ausgesprochenen Verletzung der Verkehrsregeln um eine doppelte Bestrafung handelt - sowie um das Strafmass.
Doppelte Bestrafung
Die Verteidigerin erklärte, es sei ein unglaublich tragisches Unglück geschehen. Vor Gericht müssten aber auch die Begleitumstände berücksichtigt werden. Es gehe dabei nicht um eine Rechtfertigung.
Die Verletzung der Verkehrsregeln sei die Voraussetzung für die fahrlässige Tötung und die schwere Körperverletzung und werde damit abgegolten, weil keine weiteren Verkehrsteilnehmende einer konkreten Gefährdung ausgesetzt waren. Man könne nicht zweimal für das gleiche Verschulden bestraft werden.
Die Anwältin verlangte bei den anderen Tatbeständen eine mildere Bestrafung, unter anderem wegen der "medialen Vorverurteilung" und wegen der Gruppendynamik, die sich an jenem Tag entwickelte. Insgesamt sei eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal 15 Monaten angemessen.
Die Staatsanwältin entgegnete, diese doppelte Bestrafung treffe hier nicht zu, weil es sich bei der Verletzung der Verkehrsregeln um ein Raserdelikt handle. Damit werde das Gut der Verkehrssicherheit geschützt. Die Verurteilung sei zurecht erfolgt.
Für die Familien der Opfer sei es unbegreiflich, dass die junge Frau das Urteil nicht akzeptiere. Dies wäre für sie ein Zeichen der Reue gewesen, sagte die Anklägerin.