Rechtsschutzversicherung des Landes hat gekündigt
Die Versicherung, durch die das Land bisher vor den Kosten von Strafverfahren geschützt wurde, hat 2023 gekündigt.
Dadurch sind die Versicherungskosten gestiegen. Ob die Wirtschaftsbundaffäre damit etwas zu tun hat, kann man beim Land Vorarlberg nicht sagen.
Wer wirtschaftlich oder politisch tätig ist, hat oft eine Rechtsschutzversicherung. Im Fall von Führungspersonen übernimmt diese regelmässig der Arbeitgeber. Dass auch das Land Vorarlber eine Strafrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat ist nicht nur üblich, sondern auch zweckmässsig. Sie trägt beispielsweise auch dann die Anwaltskosten, wenn ein Verfahren am Ende eingestellt wird.
Allerdings haben sich die Prämien dieses Produkts für das Land seit dem Vorjahr deutlich verteuert. Die bisherige Rechtsschutzversicherung ist nämlich abgesprungen. Sie hat von ihrem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht.
Mehrkosten für Versicherungen
Im Rechnungsabschluss für das Jahr 2023 ist es nur eine Randnotiz. Nach der Kündigung durch die Versicherung sei wegen „der Marktlage in diesem Segment“ ein Abschluss nur noch „mit höherer Prämie möglich“ gewesen. Auch bei anderen Versicherungen hat man mehr ausgegeben. Insgesamt sind so im Ergebnishaushalt statt der geplanten 237'000 Euro 289'536,63 Euro zusammengekommen.
Die Strafrechtsschutzversicherung hat dem Land mit 1. Jänner 2023 auf Grund von „geänderten Annahmebedingungen“ gekündigt. Vom Land heisst es dazu: „Die öffentliche Verwaltung unterliegt allein schon auf Grund ihrer Tätigkeiten und Zuständigkeiten potentiell einem höheren Risiko gegenüber Anzeigen von Dritten – begründet oder unbegründet. Die Coronapandemie hat dazu noch beigetragen.“
Unklare Auswirkung der Wirtschaftsbundaffäre
Während man den Grund bei der Pandemie und möglichen strafrechtlichen Folgen für Amtsträger vermutet, ist man beim Amt der Landesregierung bei anderen möglichen Ursachen deutlich vorsichtiger. Versicherungen steigen häufig nach großen Schadensfällen aus. Auf Nachfrage des ORF Vorarlberg, ob man beim Land ausschliessen könne, dass die Wirtschaftsbundaffäre zur Kündigung der Versicherung geführt habe, heisst es, „konkrete Gründe“ habe das Unternehmen bei der ordentlichen Kündigung nicht anführen müssen.
Unversichert waren die Landesmitarbeiter und Amtsträger durch die Kündigung jedenfalls nicht. „Die Straf-Rechtsschutzversicherung wurde zeitgerecht mit einer anderen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen“, heisst es weiter, wie der ORF Vorarlberg heute online berichtet.