Rhesi-Mitwirkungsfrist wird bis 31. Mai verlängert
Das Mitwirkungsverfahren zum Hochwasserschutzprojekt «Rhesi» am Alpenrhein startete am 11. März 2024
Vorgesehen war, dass die Mitwirkung bis 28. April dauert. Die Frist wird nun bis 31. Mai 2024 verlängert.
An einer Informationsveranstaltung zum Hochwasserschutzprojekt Rhesi und zum laufenden Mitwirkungsverfahren haben Pächterinnen und Pächter des Rheinvorlandes den Wunsch geäussert, mehr Zeit für die Mitwirkung zu haben. Die Informationen über das Projekt umfassen rund 400 Berichte und Pläne. Die Grundlagen zur Mitwirkung sind nicht nur sehr umfangreich, sondern auch vielschichtig. Deshalb hat das Amt für Wasser und Energie entschieden, die Mitwirkungsfrist bis zum 31. Mai zu verlängern.
Das Mitwirkungsverfahren wird als E-Mitwirkung durchgeführt. Damit können alle interessierten Personen ihre Stellungnahme papierlos und auf Wunsch gemeinsam im Team erfassen und übermitteln. Die digitale Erfassung im elektronischen Mitwirkungstool (elektronischen Mitwirkungstool) erleichtert die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren und trägt zu einer effizienten Auswertung der eingereichten Stellungnahmen bei.
Auf der kantonalen Mitwirkungsplattform sind die Unterlagen, abgelegt. Nicht im E Mitwirkungstool erstellte Stellungnahmen sind an das Amt für Wasser und Energie, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen (info.budawe@sg.ch) zu richten. Der Kanton wird alle Anliegen prüfen und sie in einem Mitwirkungsbericht beantworten.
An neun Terminen im April und Mai stehen Fachpersonen des Kantons oder der Internationalen Rheinregulierung für Fragen zur Verfügung. Die genauen Daten sind hier einsehbar. Auf Anfrage sind weitere Termine möglich. Die Beratungen finden in den Büros der Internationalen Rheinregulierung an der Parkstrasse 12 in St.Margrethen statt. Hier stehen auch die Unterlagen in Papierform bereit. Eine Anmeldung ist erforderlich unter 071 747 71 00 oder info@rheinregulierung.org. Dies teil die Staatskanzlei St. Gallen in ihrer Mitteilung von heute mit.