Ruhe für die Wildtiere
03.01.2024
Bis zum 31. März beziehungsweise bis zum 15. April dürfen bestimmte Gebiete in Liechtenstein nicht betreten werden – das sind sogenannte Winterruhezonen. Diese gibt es, damit die Wildtiere die nötige Ruhe bekommen.
03.01.2024
Bis zum 31. März beziehungsweise bis zum 15. April dürfen bestimmte Gebiete in Liechtenstein nicht betreten werden – das sind sogenannte Winterruhezonen. Diese gibt es, damit die Wildtiere die nötige Ruhe bekommen.