Schellenberg genehmigt Voranschlag 2025
Der Gemeinderat genehmigt den Voranschlag 2025 mit einem budgetierten Defizit von 835'881 Franken und belässt den Gemeindesteuerzuschlag 2025 bei 150 Prozent.
Dem Gemeinderat wird der Voranschlag 2025 vorgelegt und von Vorsteher Dietmar Lampert und Ewald Hasler im Detail erläutert.
Der Voranschlag 2025 wurde auf der Grundlage des Gesetzes über den Finanzhaus-halt der Gemeinden (LGBL 2015/164) und der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (LGBL 2015/338) erstellt.
Im Voranschlag enthalten ist ein Teuerungsausgleich von 1,4 Prozent sowie eine generelle Lohnanpassung von 1 Prozent. Diese Anpassung entspricht der vom Landtag genehmigten Teuerungspassung sowie der Lohnanpassung für die Angestellten der Liechtensteinischen Landesverwaltung.
Gesamtrechnung
Der Voranschlag 2025 weist ein Defizit von 835’881 Franken aus.
Investitionsrechnung
Für das kommende Jahr sind Bruttoinvestitionen von 1'585’000 Franken geplant.
Beschluss des Gemeinderates
Der Gemeinderat genehmigt den Voranschlag 2025, gestützt auf Art. 5 Absatz 1 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (LGBL 2015/164), mit einem budgetierten Defizit von 835'881 Franken.
Abstimmung: einstimmig
Dieser Beschluss des Gemeinderates wird gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 (LGBl. 1996/76) sowie gemäss Art. 11 Gemeindeordnung der Ge-meinde Schellenberg vom 17.09.1997 zum Referendum ausgeschrieben.
Genehmigung Finanzplan 2025-2028
Vorsteher Dietmar Lampert und Kassier Ewald Hasler erläutern dem Gemeinderat an der Sitzung die rollende Finanzplanung 2025 bis 2028.
Der mehrjährige Finanzplan muss, gestützt auf Art. 25, Abs. 1 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (LGBL 2015/164), mindestens alle zwei Jahre vom Gemeinderat genehmigt werden und umfasst einen Zeitraum von vier Jahren begin-nend mit dem kommenden Voranschlagsjahr.
Aufwand-/Ertragsüberschuss Erfolgsrechnung
2025CHF -466’976
2026CHF -734’083
2027CHF -430’683
2028CHF -675’598
Beschluss des Gemeinderates
Der Gemeinderat genehmigt die rollende Finanzplanung 2025 bis 2028, gestützt auf Art. 25, Abs. 1 des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (LGBL 2015/164).
Abstimmung: einstimmig.
Festlegung Gemeindesteuerzuschlag 2025 - Steuerjahr 2024
Gemäss Art. 5, Absatz 4) des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (LGBL.2015/164) ist mit dem Voranschlag der Zuschlag auf die Vermögens- und Er-werbssteuer (Gemeindesteuerzuschlag) verbindlich festzulegen.
Vorsteher Dietmar Lampert und Ewald Hasler, Leiter Finanzen, beantragen beim Gemeinderat, den Gemeindesteuerzuschlag für das Jahr 2025 (Steuerjahr 2024) auf 150 Prozent zu belassen.
Zwar weist der Voranschlag 2025 einen Deckungsfehlbetrag aus, aber die Erfahrun-en der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass aufgrund äusserer Einflüsse budgetierte Projekte nicht immer realisiert werden können. Aus diesem Grund ist das Ge-samtergebnis in den Vorjahren immer positiver ausgefallen als im Budget vorgesehen.
Beschluss des Gemeinderates
Der Gemeinderat legt den Gemeindesteuerzuschlag 2025 (Steuerjahr 2024), gestützt auf Art. 5, Absatz 4) des Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden auf 150 Prozent fest.
Abstimmung: einstimmig.
Dieser Beschluss des Gemeinderates wird gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 (LGBl. 1996/76) sowie gemäss Art. 11 Gemeindeordnung der Ge-meinde Schellenberg vom 17.09.1997 zum Referendum ausgeschrieben, wie aus dem Gemeinderatsprotokoll der Sitzung vom 19. November 2024 der Gemeinde Schellenberg zu entnehmen ist.