Seminar zum Vorlageverfahren an den EFTA-Gerichtshof
Ort: UFL, Spoerry Triesen
- 18. Apr. 2024: 15:00 - 17:00
Das Verfahren der Vorabentscheidung (Gutachtenserstattung) durch den EFTA-Gerichtshof stellt ein Kernstück des EWR-Rechts dar. Den liechtensteinischen Gerichten, die hier gleichsam als europäische Gerichte tätig werden, kommt u.a. die Aufgabe zu, den Rechtssuchenden die durch das EWR-Recht gewährleisteten Rechte zu verschaffen. Die Auslegung des EWR-Rechts (Gutachtenserstattung) durch den EFTA-Gerichtshof stellt keine bloss theoretische Möglichkeit dar, sondern kann ganz konkret zum Prozesserfolg führen.
Das Seminar findet in Kooperation mit der liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer statt.
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