Signalisierte Höchstgeschwindigkeit ist zwingend einzuhalten
In jedem Fall muss die signalisierte Höchstgeschwindigkeit eingehalten werden. Das hat das Schweizer Bundesgericht entschieden.
Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit muss immer eingehalten werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Signalisation korrekt publiziert wurde oder ob andere Personen gefährdet werden, wie das Schweizer Bundesgericht entschieden hat.
Im konkreten Fall wurde ein Autofahrer auf der Autobahn bei Walenstadt in einem Baustellenbereich mit 126 km/h geblitzt.
Signalisiert war eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Das Strassenverkehrsamt Graubünden entzog dem Mann den Führerausweis wegen schwerer Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz für drei Monate.
Dies war zulässig, wie das Bundesgericht in einem heute veröffentlichten Urteil festhält. Wer ein Motorfahrzeug lenke, müsse auf die markierte Signalisation vertrauen können. Es sei nicht vorweg erkennbar, ob die Missachtung einer Höchstgeschwindigkeit andere gefährden könne.
Auf jeden Fall wird laut Bundesgericht bei einer Missachtung ein nicht akzeptables Risiko geschaffen. Beim heutigen Verkehrsaufkommen könne nicht in Kauf genommen werden, dass einzelne Verkehrsteilnehmer das signalisierte Tempo überschreiten würden - insbesondere auf der Autobahn.