Soll Mord nicht mehr verjähren?, © Kantonspolizei St.Gallen
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Soll Mord nicht mehr verjähren?

Eine Standesinitiative aus dem Kanton St. Gallen fordert, dass die Verjährungsfrist für Mord aufgehoben wird.

18.02.2025

 Aktuell beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Die zuständige Kommission des Ständerats ist im Grundsatz für das Anliegen. Der Bundesrat hat nun gewisse Vorbehalte geäussert. So könne die Aufhebung der Verjährungsfrist bei Angehörigen falsche Hoffnungen auf eine Verurteilung wecken. Je mehr Zeit vergehe, desto schwieriger sei es, eine Tat nachzuweisen. Ein Freispruch könne gar zu einer erneuten Traumatisierung führen.

Initiant der Standesinitiative, SVP-Politiker Mike Egger, hat für diese Argumentation kaum Verständnis. Als Nächstes diskutiert der Ständerat darüber.