Spitalverbunde sollen zu einer AG werden, © Keystone-SDA
Die St. Galler Spitäler sollen mehr unternehmerische Freiheit erhalten. Keystone-SDA
  • Ostschweiz

Spitalverbunde sollen zu einer AG werden

In der Aprilsession entscheidet sich die Zukunft der vier St. Galler Spitalverbunde. Ein Vorschlag sieht vor, dass sie zu einer Aktiengesellschaft zusammengeschlossen werden sollen.

12.03.2024

Die vier St. Galler Spitalverbunde sollen sich zuerst zusammenschliessen und danach bis 2030 zu einer Aktiengesellschaft werden. Das verlangt die vorberatende Kommission in einer Motion. Das Geschäft wird in der kommenden Aprilsession behandelt.

Die St. Galler Spitäler kämpfen seit längerem mit finanziellen Problemen. Nun sollen sie mehr unternehmerische Freiheiten erhalten. Dazu hat die Regierung eine Vorlage ausgearbeitet, über die in der Aprilsession in erster und voraussichtlich auch zweiter Lesung entschieden wird.

Unter anderem sollen die bisher vier Spitalverbunde mit den Standorten St. Gallen, Grabs, Uznach und Wil zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zusammengeschlossen werden. Dies betrifft vor allem die vier Geschäftsleitungen der Verbunde. Bereits heute gibt es einen gemeinsamen Verwaltungsrat.

Weiter will die Regierung den Spielraum der Spitäler unter anderem bei ambulanten Angeboten erhöhen. Sie sollen besser auf die Konkurrenz aus den Nachbarkantonen reagieren können. Mit den Änderungen sind laut Regierung Einsparungen von jährlich 7 bis 14 Millionen Franken möglich.

Spitalstandorte nicht im Gesetz
Die vorberatende Kommission unterstützt die Vorlage. Durch die Vereinigung könnten "Effizienzgewinne und Synergieeffekte bei den stationären und ambulanten Leistungen genutzt werden", heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei.

Die Kommission will allerdings noch einen Schritt weitergehen: Bis 2030 sollen der Spitalverbund, die Spitalanlagengesellschaft, das Zentrum für Labormedizin und der Psychiatrieverbund in je eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.

Weiter will die Kommission die regionalen Gesundheits- und Notfallzentren neu gesetzlich festschreiben, "um die versorgungspolitisch notwendigen Leistungen sicherzustellen". Eine Festlegung der Spitalstandorte im Gesetz lehnt die Kommission hingegen ab.