St. Gallen führt Meldepflicht für Bootsbesitzer ein, © Keystone/SDA
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St. Gallen führt Meldepflicht für Bootsbesitzer ein

Wer sein Boot im Kanton St. Gallen in mehreren Gewässern einschiffen will muss dies neu beim Kanton melden. Damit soll verhindert werden, dass nicht heimische Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quagga Muschel weiter ausbreiten.

21.03.2025

Der Kanton St. Gallen führt eine Melde- und Reinigungspflicht für Bootsbesitzer ein. Die Vorschrift richtet sich an Personen, die ihre Schiffe in verschiedenen Gewässern benutzen. Damit soll verhindert werden, dass invasive Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quaggamuschel weiterverbreitet werden.

Die Schiffsmelde- und Reinigungspflicht auf St. Galler Gewässern gilt ab 1. April, schrieb der Kanton am Freitag in einer Mitteilung. Wird ein Boot von einem Gewässer in ein anderes transportiert, muss dies über eine kantonsübergreifende elektronische Plattform gemeldet werden. Auch müssen die Schiffe durch eine autorisierte Reinigungsstelle gereinigt werden, welche dafür auf der Plattform eine Bestätigung ausstellt.

Die Pflicht gilt für immatrikulierte Schiffe, während für Boote ohne Kennzeichen sowie für Wassersport- und Fischereigeräte eine gründliche Reinigung vor jedem Gewässerwechsel dringend empfohlen wird.

Mehrere Kantone wenden das System bereits an

Die Schiffsmelde- und Reinigungspflicht gilt bereits seit Sommer 2024 in den Zentralschweizer Kantonen (Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz, Uri, Zug) und im Kanton Bern, hiess es in der Mitteilung weiter. Der Kanton St.Gallen schliesse sich nun zusammen mit den Kantonen Zürich, Glarus und Graubünden dem System an. Am Bodensee sei der Kanton St. Gallen bisher der einzige Anstösser, der die entsprechende Vorschrift einführt.

Mit der Schiffsmelde- und Reinigungspflicht könne das im Herbst 2024 erlassene Verbot von Schiffseinwässerungen in den Walensee aufgehoben werden.