St. Gallen mit wenig Ressourcen gegen organisiertes Verbrechen
Wegen knapper Ressourcen sind im Kanton St. Gallen aufwendige Ermittlungen gegen das organisierte Verbrechen nur beschränkt möglich. Dies erklärt die St. Galler Regierung in der Antwort auf einen Vorstoss aus dem Kantonsrat.
Im Vorstoss von Mitte-Fraktionschef Boris Tschirky geht es um die Massnahmen des Kantons St. Gallen gegen die organisierte Kriminalität. Ausgangspunkt ist eine Bestandesaufnahme des Bundesamtes für Polizei.
Das zentrale Ergebnis sei die Einschätzung, "dass die Schweiz mittel bis stark von organisierter Kriminalität unterwandert ist", so der Kantonsrat. Handlungsbedarf gebe es etwa wegen fehlender Personalressourcen.
In Ihrer Antwort führt die Regierung aus, dass Anzeichen von organisierter Kriminalität häufig von "amtlichen Stellen ohne Strafverfolgungskompetenz" entdeckt würden. Gemeint sind damit etwa das Amt für Wirtschaft, die Konkursämter, die Sozialversicherungsanstalt oder die Grundbuchämter.
Bund ist zuständig
Wenn ein hinreichender Verdacht bestehe, eröffne die Staatsanwaltschaft ein Verfahren und beauftrage die Polizei mit Ermittlungen. Eigene Massnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ergreife die Kantonspolizei "mangels Zuständigkeit nicht" so die Regierung.
Für die Strafverfolgung im Bereich organisiertes Verbrechen sei primär die Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei zuständig. Die kantonalen Polizeikorps führten die erforderlichen Strukturermittlungen durch.
Solche Ermittlungen gestalteten sich äusserst komplex und aufwendig. Infolge Ressourcenknappheit seien die Möglichkeiten für eigene Strukturermittlungen beschränkt. Die Staatsanwaltschaft werde aber im Budget für 2025 zusätzliche Stellen auch zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität beantragen.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Kantonspolizei seien sich "der zunehmenden Zahl der Delikte der organisierten Kriminalität bewusst", so die Regierung.