St. Gallen profitiert von gekürzten Ergänzungsleistungen, © Keystone-SDA
Aus der SP-Fraktion des St. Galler Kantonsrats wurden Auskünfte zu den Ergänzungsleistungen verlangt.  Keystone-SDA
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St. Gallen profitiert von gekürzten Ergänzungsleistungen

Fast 10'000 Personen im Kanton St. Gallen erhalten weniger oder keine Ergänzungsleistungen mehr.

19.03.2024

Seit Januar haben 9973 St. Galler weniger oder keine Ergänzungsleistungen mehr erhalten. Beim Kanton reduzieren sich dadurch die Ausgaben. Bis 2030 sind es 17 Millionen Franken weniger. Diese Zahlen gehen aus der Antwort der Regierung auf einen SP-Vorstoss hervor.

2019 beschloss das Bundesparlament eine Reform der Ergänzungsleistungen (EL). 2021 traten die Änderungen in Kraft, bis Ende 2023 gab es eine Übergangsfrist. Die Folgen zeigen sich deshalb ab 2024. Seit Januar erhalten einige Bezüger tiefere oder keine EL-Beiträge mehr ausbezahlt.

Diese Anpassungen spielten als Argument auch bei der Abstimmung über die 13. AHV-Rente am 3. März eine Rolle. In ihrem am 2. Februar eingereichten Vorstoss wollten die beiden SP-Fraktionsmitglieder Bettina Surber und Florian Kobler von der Regierung wissen, wie viele Personen im Kanton St. Gallen weniger EL-Beiträge erhalten.

Kostendämpfung beim KantonDie Zahlen finden sich in der veröffentlichten Antwort der Regierung. Demnach sind im Kanton St. Gallen 9973 Personen mit Einbussen konfrontiert. In 9280 Fällen wurden die Leistungen gesenkt. Die Kürzungen gibt es laut Regierung wegen der Berücksichtigung der effektiven Krankenkassenprämie, wegen der Anrechnung eines höheren Vermögens oder wegen des Einbezugs eines höheren Einkommens des Ehepartners.

693 St. Galler erhalten seit Januar keine Ergänzungsleistungen mehr. Davon betroffen seien vor allem Personen mit einem Vermögen über dem neuen Schwellenwert. Sie dürften nach dem Abbau der Vermögensreserve wieder Anspruch auf EL erhalten, schrieb die Regierung.

Folgen hat die Reform auch auf den Staatshaushalt: Der Kanton gehe von "einer jährlich leicht steigenden Kostendämpfungswirkung aus", heisst es in der Stellungnahme. Im Jahr 2030 sollen die Reformmassnahmen zu Minderausgaben von rund 17 Millionen Franken führen.