St. Gallen weitet E-Voting auf weitere Gemeinden aus, © Unsplash/Shahadat Rahman
Der Kanton St.Gallen zeigt sich zufrieden mit den bisherigen E-Voting-Einsätzen. Unsplash/Shahadat Rahman
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St. Gallen weitet E-Voting auf weitere Gemeinden aus

Das elektronische Abstimmen und Wählen ist seit Juni 2023 für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie Stimmberechtigte in fünf St.Galler Pilotgemeinden wieder möglich. Nun hat er mit der Ausweitung auf 11 weitere Gemeinden begonnen.

08.05.2024

m März letzten Jahres hat der Kanton die Grundbewilligung des Bundesrats für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Urnengängen erhalten. Zum Einsatz kommt das neue E-Voting-System der Post mit vollständiger Verifizierbarkeit. Seit der Volksabstimmung am 18. Juni 2023 können Stimmberechtigte in den Pilotgemeinden Goldach, Kirchberg, Rapperswil-Jona, Vilters-Wangs und Widnau sowie die im Kanton St.Gallen gemeldeten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer per Mausklick ihre Stimme abgeben.

Der Kanton St.Gallen zeigt sich zufrieden mit den bisherigen E-Voting-Einsätzen. Der zusätzliche Stimmkanal wurde rege genutzt, die Prozesse haben funktioniert und die Sicherheit war gewährleistet. Auch der Einsatz bei der Nationalratswahl im Oktober 2023 ist geglückt. Die am Versuchsbetrieb teilnehmenden Kantone, die Bundeskanzlei und die Post ziehen eine positive Bilanz.

Ausweitung auf weitere Gemeinden in Etappen
Nachdem auch die kantonalen Wahlen im März 2024 ohne Zwischenfälle verlaufen sind, hat der Kanton mit der schrittweisen Ausweitung auf weitere interessierte Gemeinden begonnen. So konnten am Urnengang vom 14. April 2024 auch für E-Voting angemeldete Stimmberechtigte aus den Gemeinden Jonschwil und Rorschach ihre Stimme elektronisch abgeben. Ab der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 werden Stimmberechtigte aus Altstätten, Berg, Berneck, Ebnat-Kappel, Flums, Häggenschwil, Lichtensteig, Mörschwil, Muolen, Oberuzwil und Rorschacherberg die Möglichkeit haben, E-Voting zu nutzen.

Nach und nach werden so alle interessierten Gemeinden am Versuchsbetrieb teilnehmen können. Die Anzahl an Anmeldungen ist limitiert und die Anmeldemöglichkeit wird gesperrt, sobald 30 Prozent des Elektorats erreicht werden. 2/2 Im Zentrum des Versuchsbetriebs steht ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Um die Weiterentwicklung des Systems und des Betriebs zu fördern, führen der Bund und die Kantone einen gemeinsamen Massnahmenkatalog, welcher den Handlungsbedarf festhält