St. Gallen will Schätzungsverordnung überarbeiten, © PXHERE / Symbolbild
 PXHERE / Symbolbild
  • St. Gallen

St. Gallen will Schätzungsverordnung überarbeiten

Das amtliche Schätzungswesen soll in Teilen überarbeitet werden. Unter anderem ist vorgesehen, die anwendbaren Schätzungsmethoden und -grundsätze in der entsprechenden Verordnung zu verankern. Damit soll die Rechtssicherheit gestärkt werden. Die Regierung legt nun einen Entwurf zur Änderung der Verordnung vor und führt dazu eine Vernehmlassung durch.

07.11.2024

Anstoss zur Ausarbeitung der Vorlage gab ein Vorstoss im Kantonsrat. Die am 13. Februar 2023 von den Fraktionen der SVP, der FDP und der Mitte-EVP eingereichte Motion 42.23.02 adressiert die Steuerschätzungen und verlangt Anpassungen im Gesetz über die Durchführung der Grundstückschätzung und im Steuergesetz.

Die Regierung sprach sich in ihrem Antrag vom 2. April 2024 für einzelne der von den Motionärinnen geforderten Anpassungen aus. Sie hielt aber dafür, dass Änderungen in der Verordnung über die Durchführung der Grundstückschätzung ausreichend seien. Mit diesem Vorgehen zeigte sich der Kantonsrat einverstanden. Die nun vorgeschlagenen Neuregelungen betreffen namentlich zwei Punkte.

Um die Rechtssicherheit zu stärken, sollen in der Verordnung neu die Schätzungsmethoden und -grundsätze vorgesehen werden, die bei Steuerschätzungen von Grundstücken Anwendung finden. Das geltende Recht sieht lediglich einen Verweis auf die allgemein anerkannten Schätzungsregeln der massgeblichen Berufsorganisationen vor. Gestützt darauf gelangt das Schweizerische Schätzerhandbuch zur Anwendung.

Heute gilt eine Limite von 30'000 Franken für getätigte wertvermehrende Aufwendungen, bei deren Überschreiten es zu einer Neuschätzung der Steuer- und Versicherungswerte vor Ablauf der üblichen Schätzungsdauer von zehn Jahren kommt. Vorgeschlagen wird, diese Limite auf 80'000 Franken zu erhöhen. Die Wirkung der Erhöhung beschränkt sich auf die Steuerwerte. Die Versicherungswerte werden hingegen auch künftig schon dann angepasst, wenn die baulichen Wertvermehrungen die heute geltende Limite übersteigen; in der Bandbreite zwischen 30’000 und 80'000 Franken soll die Anpassung der Versicherungswerte neu mittels Zwischenverfügung erfolgen.

Die Vernehmlassung zur Vorlage startet heute und dauert bis zum 17. Januar 2025. Die Vorlage ist online einsehbar.