Staatsanwaltschaft bedauert Fehler in der Anklage
In der Anklage gegen die ehemalige Regierungsrätin, Aurelia Frick, kam es bei der Berechnung der Verjährung zu einem Fehler. Die Staatsanwaltschaft habe sofort reagiert.
20.12.2024
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Die liechtensteinische Staatsanwaltschaft bedauert, dass ihr bei der Strafanklage gegen die ehemalige Regierungsrätin, Aurelia Frick ein Fehler unterlaufen ist. Der zuständige Sachbearbeiter habe den Fehler in der Berechnung der Verjährung erst vor wenigen Tagen entdeckt. Das teilt der leitende Staatsanwalt in Liechtenstein, Frank Haun, im Gespräch mit Radio Liechtenstein mit. Die Staatsanwaltschaft habe sofort reagiert.
Die ehemalige Aussenministerin Liechtensteins, Aurelia Frick, und ihr damaliger Generalsekretär René Schierscher wurden vor gut drei Wochen der Untreue angeklagt. Gestern zog die Staatsanwaltschaft die Anklage zurück.