Staatsgerichtshof weist Beschwerde zu Sperrlisten-Abkommen ab, © Kvnga/Unsplash
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Staatsgerichtshof weist Beschwerde zu Sperrlisten-Abkommen ab

Der Staatsgerichtshof bewertet das Abkommen zu Casino-spielersperrlisten mit der Schweiz als verfassungskonform.

14.02.2025

Der Staatsgerichtshof bewertet das Abkommen zu Casino-Spielersperrlisten mit der Schweiz als verfassungskonform. Der Staatsgerichtshof hat die Beschwerde von drei liechtensteinischen Casinos abgewiesen, da diese in ihren Grundrechten nicht verletzt würden. Auch eine Diskriminierung gegenüber ausländischen Casinos in der Bodenseeregion bestehe nicht. Seit Anfang Januar können in der Schweiz gesperrte Spieler nicht mehr in Liechtensteiner Casinos spielen und umgekehrt. Das hat laut dem Casinoverband in Liechtenstein zu erheblichen Umsatzeinbussen geführt.

Entgegen der Rüge der Verletzung des Gleichheitssatzes erachtet der Staatsgerichtshof eine Gleichbehandlung der verschiedenen Sperrungsvarianten (problematisches Spielverfahren, fehlende Kooperation, Störung des Spielbetriebs, Selbstsperrung) als durchaus plausibel. Auch eine Diskriminierung gegenüber ausländischen Casinos in der Bodenseeregion besteht nicht, geht aus einer Mitteilung hervor.