Ständerat heisst Gesetz über Hamasverbot gut, © Freepik
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Ständerat heisst Gesetz über Hamasverbot gut

Der Ständerat ist einverstanden mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Umsetzung des Verbots der Hamas. Er hat heute, Dienstag, eine entsprechende Vorlage angenommen.

10.12.2024

Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 37 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung. Nun ist der Nationalrat am Zug. In der grossen Kammer ist das Geschäft am Mittwoch traktandiert.

Mit der Vorlage setzte der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments um. Die Landesregierung und beide Räte hatten sich nach den Massakern in Südisrael am 7. Oktober 2023 für ein Verbot der radikalislamischen palästinensischen Terrororganisation ausgesprochen.

Der Entwurf des Bundesrats sieht vor, die Hamas und verwandte Organisationen zunächst für fünf Jahre zu verbieten. Das Parlament hat die Möglichkeit, das Verbot im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu verlängern.

Als terroristische Organisationen im Sinne des Strafgesetzbuches würden gemäss der Vorlage auch Tarn- und Nachfolgegruppierungen definiert sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln. Wer gegen das Verbot verstösst, soll laut dem Erlasstext mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwanzig Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Ziel des Hamas-Verbots ist unter anderem, Einreiseverbote oder Ausweisungen zu erleichtern sowie die Überprüfung von Finanzflüssen, wenn der Verdacht der Terrorismusfinanzierung besteht.

"Keine legitime Vertretung"

Das Organisationsverbot verhindere zudem, dass die Hamas die Schweiz als Rückzugsraum benutze, um Verboten im EU-Raum auszuweichen, sagte Daniel Jositsch (SP/ZH) namens der vorberatenden Kommission.

Es gehe nicht darum, sich im Nahostkonflikt zugunsten einer Seite zu positionieren, betonte Mathias Zopfi (Grüne/ZG). Dass die Hamas die Bedingungen für ein Verbot erfülle, sei klar. "Wir müssen davon abkommen, die Hamas als legitime Vertretung des palästinensischen Volkes zu sehen."

Die Vorlage war wenig umstritten. Mauro Poggia (MGC/GE) stellte aber infrage, ob es wirklich Sache des Parlaments sei, Organisationen zu verbieten. Er wollte dem Bundesrat die Freiheit lassen, auf die jeweilige Situation zu reagieren. Poggia verwies auf den Wandel, den die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) im Laufe der Jahre durchmachte.

Sorge um die Guten Dienste

Der zweite Vertreter Genfs im Ständerat, Carlo Sommaruga (SP), warnte, die Schweiz solle ihren Handlungsspielraum als Vermittlerin nicht durch Organisationsverbote einschränken. Er verwies unter anderem auf die Rolle der Schweiz im Friedensprozess in Kolumbien. Man müsse auch mit "extrem problematischen" Organisationen in Kontakt treten können.

Sommaruga äusserte die Befürchtung, es könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden. Beispielsweise könnte die Schweiz unter Druck geraten, etwa die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) oder die syrische Kurden-Miliz YPG zu verbieten.

Entsprechend wollte der Genfer SP-Politiker per Einzelantrag explizit im Gesetz festhalten, dass das Verbot nicht gegenüber dem Bund, multinationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen geltend gemacht werden kann, die sich für den Frieden, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte einsetzen.

Kontakte des Bundes nicht ausgeschlossen

Justizminister Beat Jans argumentierte, das Strafgesetzbuch sehe in diesen Fällen ohnehin eine Ausnahmeregelung vor. Die Ergänzung sei daher unnötig. "Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Schweiz trotz dieses Verbotes mit der Hamas spricht", betonte er zudem.

Die kleine Kammer hatte zudem über einen Antrag einer Minderheit der vorberatenden Kommission zur Konsultationspflicht zu befinden. Dabei ging es um die Ausweitung des Verbots auf weitere verwandte Organisationen mit Verbindungen zur Hamas auf dem Verordnungsweg.

Eine Minderheit der vorberatenden Kommission wollte, dass der Bundesrat in diesem Falle zwingend nebst den Sicherheitspolitischen Kommissionen auch die Aussenpolitischen Kommissionen anhören muss. Die Kommissionsmehrheit argumentierte mit Erfolg, es handle sich um eine sicherheitspolitische, nicht eine aussenpolitische Frage.

Gesetzlich verboten sind in der Schweiz aktuell nur die Gruppierungen Al-Kaida und IS. Auf der Traktandenliste des Ständerats stand am Dienstag allerdings auch eine Kommissionsmotion, die ein Verbot der libanesischen Schiiten-Miliz Hisbollah fordert. Ein Entscheid darüber stand zunächst aus.