Ständeratskommission will CO2-Gesetz des Nationalrats abschwächen, © Keystone-SDA
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Ständeratskommission will CO2-Gesetz des Nationalrats abschwächen

Das CO2-Gesetz für die Zeit nach 2025 bleibt in den Details umstritten.

12.01.2024

Die zuständige Ständeratskommission bezeichnet mehrere vom Nationalrat getroffene Entscheide als unrealistisch und will die Vorlage zugunsten von "pragmatischen Lösungen" abschwächen.

Das revidierte CO2-Gesetz für den Zeitraum 2025 bis 2030 soll dem Schweizer Netto-Null-Ziel 2050 und der sicheren Energieversorgung zum Durchbruch verhelfen. Dazu hat sich die Schweiz unter dem Klimaübereinkommen von Paris verpflichtet. Bis 2030 sollen die Treibhausgas-Emissionen gegenüber 1990 halbiert werden.

Beide Räte berieten die Vorlage im vergangenen Jahr ein erstes Mal durch und stellten sich im Grundsatz hinter die Reform. Die Vorlage ist nach dem Scheitern des revidierten CO2-Gesetzes 2021 an der Urne ein neuer Anlauf, um den Treibhausgas-Ausstoss zu senken.

Kein fixer Inland-Anteil

In der Periode 2025 bis 2030 sollen bewährte Instrumente mit gezielten Förderanreizen kombiniert werden. Auf neue oder höhere Abgaben möchte das Parlament verzichten.

Einige wesentliche Punkte der Gesetzesrevision dürften aber noch zu reden geben. So will die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) im Gegensatz zur grossen Kammer nichts von einem fixen Inlandanteil für die Emissionsreduktion wissen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Der Nationalrat will, dass die Verminderung der Schweizer Treibhausgas-Emissionen zu 75 Prozent im Inland erfolgt. Der Ständerat hatte kein konkretes und in Zahlen formuliertes Ziel genannt. Er hatte, wie vom Bundesrat beantragt, für eine Verminderung der Emissionen "in erster Linie" im Inland beschlossen. Dabei war er von einem Inland-Potenzial von rund zwei Dritteln ausgegangen.

Die Urek-S möchte mit 8 zu 3 Stimmen daran festhalten. Aus ihrer Sicht das vom Nationalrat geforderte Ziel "nicht realistisch". Es gehe nun darum, pragmatische Lösungen in der Klimapolitik zu finden.

Keine Subventionen für Ladestationen

Umstritten ist die Förderung von Lade-Infrastruktur für E-Autos. Der Nationalrat will Basisinstallationen für Ladestationen mit bis zu 20 Millionen Franken im Jahr fördern. Diese müssen sich in Mehrparteiengebäuden oder auf öffentlichen Parkplätzen befinden.

Das lehnt die Urek-S mit 7 zu 3 Stimmen ab - und bestätigt damit den ersten Entscheid des Ständerats. Ihres Erachtens ist es nicht Aufgabe des Bundes, solche Infrastrukturen in Mehrfamilienhäusern, bei Firmen oder auf öffentlichen Parkplätzen mitzufinanzieren.

Anders als der Nationalrat will die Ständeratskommission bei den CO2-Zielwerten für neue Personenwagen auch keine jährlichen Zwischenziele festlegen. Sie will lediglich verankern, dass ab 2030 neue Autos noch 45 Prozent der Emissionen von 2021 ausstossen dürfen. Das entspreche den europäischen Regelungen, was Verlässlichkeit garantiere, so die Argumentation.

Keine Erhöhung der Bezinpreise

Bei der Schwerverkehrsabgabe ist ein Kompromiss in Griffweite: Die Urek-S ist für eine Reduktion der LSVA sowohl für elektrische Lastwagen als auch für solche, die mit erneuerbaren Treibstoffen betrieben werden. Allerdings soll die Reduktion nur während acht Jahren ab Inkrafttreten gelten. Eine starke Minderheit der Ständeratskommission beantragt, am Beschluss der kleinen Kammer festzuhalten und beim geltenden Recht zu bleiben.

In Sachen erneuerbare Treibstoffe beantragt die Kommission, sich dem Nationalrat anzuschliessen und die vom Bundesrat vorgeschlagene Überführungspflicht abzulehnen. Diese hätte die Treibstoffpreise zusätzlich um rund fünf Rappen verteuert. Darauf will die Kommission nun zugunsten einer breiten Akzeptanz des CO2-Gesetzes verzichten, mit 9 zu 2 Stimmen.

Schliesslich schlägt die Urek-S einen Kompromiss bei der Mineralölsteuer für konzessionierte Transportunternehmen vor: In der Stadt soll diese ab 2026 fällig sein, auf dem Land erst ab 2030 - inklusive Ausnahmemöglichkeiten aus topografischen Gründen.

Bereits verzichtet haben die Räte auf eine Abgabe auf Flüge mit Privat- und Businessjets. Die CO2-Abgabe soll zudem bei 120 Franken pro Tonne CO2 bleiben. Importeure von Benzin und Diesel sollen weiterhin einen Teil der CO2-Emissionen dieser Treibstoffe mit Klimamassnahmen ausgleichen müssen, neu mit einem Maximalsatz von bis zu 90 Prozent.