Strafantrag gegen Frick und Schierscher zurückgezogen, © Radio Liechtenstein
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Strafantrag gegen Frick und Schierscher zurückgezogen

Die liechtensteinische Staatsanwaltschaft hat den Strafantrag gegen die ehemalige Aussenministerin, Aurelia Frick, und ihren damaligen Generalsekretär, René Schierscher, zurückgezogen. Das Verfahren wird eingestellt.

19.12.2024

Die liechtensteinische Staatsanwaltschaft hat den Strafantrag gegen Aurelia Frick und René Schierscher zurückgezogen. Dieser wurde erst Ende November gestellt.

Grund für den Rückzug ist eine neue rechtliche Einschätzung zur Verjährung, basierend auf einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Österreich. Dabei wurde festgestellt, dass bei mehreren Einzeltaten die Verjährung nicht vom Gesamtschaden oder dem zusammengefassten Strafrahmen abhängt, sondern von der Verjährungsfrist jeder einzelnen Tat. Im vorliegenden Fall sei der im Strafantrag angeführte Schaden von 32'200 Franken nicht durch eine einzelne sondern durch mehrere Taten entstanden. Da keine der Einzeltaten einen Schaden von über 7'500 Franken verursacht hätten, betrage die Verjährungsfrist für jede Tat nur ein Jahr. Die fraglichen Taten aus den Jahren 2018 und 2019 sind somit verjährt. Das Verfahren wird daher eingestellt.