Strafuntersuchung wegen Spionageverdacht, © Schweizerische Bundesanwaltschaft
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Strafuntersuchung wegen Spionageverdacht

Die Bundesanwaltschaft hat im März 2023 gegen einen Mann eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Spionage für einen fremden Staat eröffnet. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

09.08.2024

Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft dem Mann politischen, wirtschaftlichen und militärischen Nachrichtendienst für einen fremden Staat vor, wie Entscheiden des Bundesstrafgerichts vom April und Mai dieses Jahres zu entnehmen ist. Diese liegen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Die Tamedia-Zeitungen hatten am Mittwoch zuerst darüber berichtet.

Bei den Entscheiden des Bundesstrafgerichts handelt es sich um Rekurse des Verdächtigen gegen Überwachungs- und Beobachtungsmassnahmen durch den Bund. Diese Beschwerden wurden aber als unzulässig abgewiesen. Demnach hatte die BA im September 2023 die Überwachung des Mannes angeordnet, welche vom Berner Zwangsmassnahmengericht gutgeheissen wurden.

Gemäss den Tamedia-Recherchen soll der Nordkorea-Kenner mit guten Kontakten zu nordkoreanischen Diplomaten in Genf für China spioniert haben. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) soll bereits im Jahr 2021 eine chinesische Agentin beobachtet haben, wie sie sich mit dem Mann in Genfer Restaurants traf. Im März 2024 soll er dann von der Genfer Polizei befragt worden sein. Seither sitze er in Untersuchungshaft.

Die BA wollte auf Anfrage keine weitere Angaben machen. Sie äussere sich im Bereich der Spionage im Allgemeinen nicht über mögliche Strafverfahren oder laufende oder nicht laufende Voruntersuchungen. Ausserdem sei die Spionage per Definitionem ein Bereich, in dem es besonders wichtig sei, gewisse Ermittlungen geheim halten zu können.