Stromversorger brauchen Cybersicherheits-Standards, © Symbolbild/ Pixabay
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Stromversorger brauchen Cybersicherheits-Standards

Der Bundesrat hat vier Energie-Verordnungen in Kraft gesetzt. Unter anderem geht es um die Cybersicherheit.

31.05.2024

Die wichtigsten Stromproduzenten, Netzbetreiber und Stromdienstleister in der Schweiz müssen künftig Minimalstandards für Cybersicherheit erfüllen. Diese und drei weitere Energie-Verordnungen hat der Bundesrat heute auf den 1. Juli in Kraft gesetzt.

Die geänderte Stromversorgungsverordnung soll den Schutz vor Cyberangriffen auf Stromversorgungsunternehmen stärken. Eine Änderung der Energieförderungsverordnung legt einen Höchstbeitrag für Investitionsbeiträge auch für Biogasanlagen fest.

Damit werden diese Anlagen gleich behandelt wie Holzkraftwerke, Kehricht- und Schlammverbrennungsanlagen sowie Klärgas- und Deponiegasanlagen. Zudem werden die Höchstbeiträge bei den Holzkraftwerken heruntergesetzt.

In der Kernenergieverordnung erhält das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) den Auftrag, den Nachweis der Langzeitsicherheit der Tiefenlager für Atommüll in seinen Richtlinien zu regeln. Und gemäss der geänderten Niederspannungs-Installationsverordnung dürfen Montage-Elektriker neu zu Hause Installationsarbeiten vornehmen, die bisher nur befugte Fachpersonen ausführen durften.