Tauschgeschäfte sollen besteuert werden
Die Regierung will die steuerliche Sonderbehandlung von Tauschgeschäften beenden und diese künftig wie Verkaufsgeschäfte besteuern. Die Immobilienbranche zeigt sich besorgt über mögliche negative Auswirkungen auf den Markt
Die Regierung plant, die steuerliche Sonderbehandlung von Tauschgeschäften aufzuheben und diese wie Verkaufsgeschäfte zu besteuern. Das um eine einheitliche steuerliche Behandlung zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern. Das schreibt das Liechtensteiner Vaterland.
Die Immobilienbranche zeigt sich besorgt über mögliche negative Auswirkungen auf den Markt und die finanzielle Belastung der Bevölkerung, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Erbengemeinschaften und Menschen mit geringerem Einkommen könnten besonders stark betroffen sein, da sie durch die neuen Steuern zusätzlich belastet würden. Gemeinden, die Tauschgeschäfte für die Raumplanung nutzen, könnten ebenfalls beeinträchtigt werden. Die Besteuerung könnte die Flexibilität und Dynamik des Immobilienmarktes erheblich einschränken.