Temporäre Engpässe bei ausserhäuslicher Kinderbetreuung
Die Angebote der ausserhäuslichen Kinderbetreuung in Liechtenstein wie in einer Kita oder bei einer Tagesmutter sind für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf enorm wichtig.
Immer wieder hört man von Engpässen und langen Wartelisten für freie Plätze.
Im Rahmen der kleinen Anfragen im Landtag, stellte Manfred Kaufmann von der Vaterländischen Union (VU) über die aktuelle Situation in Liechtenstein in Bezug auf zunehmende Engpässe bei der ausserhäuslichen Kinderbetreuung wie einer Kita oder bei einer Tagesmutter.
Regierungsrat Manuel Frick beantwortete die Fragen diesbezüglich so, dass sich die Regierung ausdrücklich für eine hohe Qualität in der ausserhäuslichen Kinderbetreuung ausspricht. Das Wohl und die Sicherheit der betreuten Kinder müssen jederzeit gewährleistet sein. Das zeigt sich in den gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen, welche Qualitäts- und Sicherheitsaspekte umfassen. Das Amt für Soziale Dienste ist in einem regelmässigen Austausch mit dem führenden schweizerischen Institut im Bereich der Kinderbetreuung, dem «Marie Meierhofer Institut für das Kind». Zuletzt wurden im Jahr 2022 die Vorgaben in Bezug auf die Betreuungsschlüssel bei Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tageseltern überprüft und weiterhin als geeignete Mindeststandards bestätigt.
Eine Anpassung des Betreuungsschlüssels sei derzeit nicht geplant, da sich dieser bewährt hat. Die Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben in der ausserhäuslichen Kinderbetreuung befinden sich in einer laufenden Überprüfung.
Aktuell prüft das zuständige Ministerium die Ist-Situation der Fremdbetreuung von Kindern sowie Nachfrage und Angebot in diesem Bereich mit Blick auf mögliche Massnahmen. Bereits auf den 1. November 2022 wurde die einkommens- und leistungsabhängige Subventionierung durch den Staat deutlich erhöht, was für die Einrichtungen zu Mehreinnahmen von rund 20% führt. Diese Erhöhung schafft einen finanziellen Anreiz für die Schaffung von neuen Kita-Einrichtungen bzw. von zusätzlichen Plätzen in bestehenden Kitas. Mehrkosten für Eltern sind durch diese Massnahme nicht entstanden.