Thurgauer Beschwerde gegen St. Galler Herzchirurgie
Der Kanton Thurgau hat beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Einführung einer Herzchirurgie am St. Galler Kantonsspital eingereicht.
Zu den Gründen für die Beschwerde machte der Kanton keine Angaben. Zwei Krankenversicherer-Verbände wollen die Frage nach einer Herzchirurgie ebenfalls gerichtlich klären lassen.
Die Medienstelle des Kantons Thurgau bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht des Regionaljournals Ostschweiz von Radio SRF, wonach die Beschwerde am 22. April eingereicht wurde. Aufgrund des laufenden Verfahrens erteile der Kanton keine weiteren Auskünfte.
Die beiden Krankenversicherer-Verbände Curafutura und Santésuisse hatten bereits im April mitgeteilt, dass sie eine Beschwerde gegen die Einführung der Herzchirurgie am Kantonsspital St. Gallen (KSSG) beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht haben.
Die beiden Verbände wollen damit erreichen, "dass dem Kantonsspital die Leistungsaufträge wieder entzogen werden" oder dass der Entscheid zur Neubeurteilung wegen einer "unvollständigen Sachverhaltsermittlung" zurückgewiesen wird, hiess es damals in einer gemeinsamen Mitteilung.
Herzchirurgie verzögert sich
Die Beschwerde habe eine aufschiebende Wirkung, hatte Curafutura-Sprecherin Simone Hinnen im April auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone- SDA erklärt. Damit kann der Ausbau der Herzchirurgie nicht starten, bis die Frage gerichtlich geklärt ist.
Am 21. März hatten Regierungsmitglieder der Kantone St. Gallen und beider Appenzell die gemeinsam erarbeitete Spitalliste vorgestellt. Sie enthielt den Leistungsauftrag für das St. Galler Kantonsspital, in Kooperation mit dem Universitätsspital Zürich und dem Zürcher Stadtspital Triemli eine eigene Herzchirurgie aufzubauen.