Totalrevision des Archivgesetzes
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. November 2024 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Archivgesetzes (ArchivG) aufgeworfenen Fragen zuhanden des Landtags genehmigt.
Am 3. Oktober 2024 hat der Landtag die Totalrevision des ArchivG in erster Lesung beraten und das Eintreten auf die Gesetzesvorlage einhellig beschlossen.
Im Rahmen der Landtagsdebatte wurden verschiedene Fragen grundsätzlicher Natur aufgeworfen, insbesondere zur Zugänglichkeit von Archivgut, im Speziellen von besonders schützenswerten Daten, zum Ausschluss der römisch-katholischen Kirche aus dem Geltungsbereich des Archivgesetzes sowie zum Verhältnis zwischen dem Landesarchiv und den Gemeindearchiven.
Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich im Dezember 2024 in zweiter und damit abschliessender Lesung behandeln.