Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetzes
Die Regierung hat an ihrer Sitzung von gestern, die Stellungnahme betreffend die Totalrevision des Cyber-Sicherheitsgesetzes verabschiedet. Der Landtag hat die Vorlage im Oktober 2024 in erster Lesung beraten und begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war einstimmig.
Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme behandelt die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie seitens der Regierung nicht bereits während der Landtagsdebatte abschliessend beantwortet wurden.
Die offenen Fragen betrafen schwerpunktmässig den Anwendungsbereich sowie die Art der Einrichtungen gemäss der Anhänge 1 und 2 der Gesetzesvorlage. Dazu finden sich in der gegenständlichen Stellungnahme für die zweite Lesung ergänzende Erläuterungen und weitere Ausführungen der Regierung.
Zwischenzeitlich zeigt sich zudem klar, dass es im Hinblick auf die EWR-Übernahme der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie), die mit der Totalrevision des CSG in liechtensteinisches Recht übernommen wird, zu erheblichen Verzögerungen kommen wird. So liegt derzeit noch kein Entwurf eines EWR-Übernahmebeschlusses vor und das Inkrafttreten ist derzeit nicht absehbar.
Aus diesem Grund erscheint es der Regierung notwendig, eine Vorabumsetzung vorzusehen.
Die zweite Lesung ist im Dezember 2024 vorgesehen. Das totalrevidierte Cyber-Sicherheitsgesetz soll am 1. Februar 2025 in Kraft treten.
Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über https://rk.llv.li (Aktuelle Berichte und Anträge) bezogen werden, wie die Regierung in ihrer Mitteilung von heute schreibt.