76'000 Unterschriften gegen zwei Mietreformen, © Keystone/SDA
Carlo Sommaruga, Ständerat (SP/GE) und Präsident des Mieterinnen-und Mieterverbands Schweiz, spricht bei der Einreichung der Unterschriften für das Doppel-Referendum Untermiete/Eigenbedarf in Bern. Keystone/SDA
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76'000 Unterschriften gegen zwei Mietreformen

Das Schweizer Parlament hat den Vermietern mehr Rechte zugesprochen. Nun sollen zwei Referenden dazu zustande gekommen sein.

16.01.2024

Das Schweizer Volk dürfte zur Aufweichung des Kündigungsschutzes bei der Untermiete und beim Eigenbedarf das letzte Wort haben. Eine Allianz rund um den Mieterverband hat heute je rund 76'000 Unterschriften gegen die beiden Vorlagen eingereicht.

Das Zustandekommen der Referenden wird die Bundeskanzlei noch feststellen. Für das Zustandekommen der Referenden nötig sind je 50'000 gültige Unterschriften. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Doppel-Referendum zur Abstimmung kommen wird, voraussichtlich gegen Ende des Jahres.

Hinter den Referenden stehen mehrere linke Parteien, der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Organisationen wie der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS). Vertreter der Allianz sprachen bei der Einreichung von einem "Frontalangriff der Immobilien-Lobby auf das Mietrecht".

Die Mieter seien stark unter Druck, die Mietpreise stiegen immer mehr und das Parlament habe Verschlechterungen im Mietrecht durchgedrückt, sagte Mieterverbands-Vizepräsident und Nationalrat Michael Töngi (Grüne/LU) im Interview mit Keystone-SDA-Video. "Wir wollen das stoppen - es kann nicht sein, dass es so weitergeht."

Eigenbedarf und Untermiete
Das Schweizer Parlament hatte in der Herbstsession Anpassungen im Mietrecht zugunsten der Eigentümerschaft beschlossen. Zum einen sollen Vermieter einer Untervermietung von Räumlichkeiten neu explizit schriftlich zustimmen müssen.

Zudem sollen Vermieter ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, wenn Mieter die Voraussetzungen für die Untermiete nicht einhalten. Begründet wurde dies unter anderem mit um sich greifenden Untervermietungen über die Plattform Airbnb, vor allem in Städten.

Die zweite Neuerung betrifft den Eigenbedarf. Konkret soll neu eine Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr bei einem "dringenden" Eigenbedarf des Besitzers möglich sein, sondern wenn der Eigentümer "einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf" geltend machen kann. Die Befürworter dieser Änderung erhoffen sich davon schnellere Verfahren bei Streitigkeiten.