Vernehmlassungsbericht für die Schaffung eines Verwaltungsstrafgesetzes verabschiedet
Der Vernehmlassungsbericht schlägt eine Totalrevision des liechtensteinischen Verwaltungsstrafverfahrens vor, welches derzeit im Gesetz über die allgemeine Landesverwaltungspflege (LVG) geregelt ist. Die Bestimmungen, welche im Kern aus dem Jahre 1922 stammen, sind veraltet und teilweise schwer verständlich.
Neu soll das Verwaltungsstrafverfahren aus dem Gesetz über die allgemeine Landesverwaltungspflege herausgelöst und in einem eigenen Verwaltungsstrafgesetz (VStG) geregelt werden. Das Verfahren soll dadurch für betroffene Personen und Behörden transparenter und einfacher verständlich sein. Zudem soll eine Anpassung an geänderte Anforderungen in der Praxis erfolgen.
Bewährte Elemente, wie das Verwaltungsstrafbot - neu als "Strafverfügung" bezeichnet - oder das Unterwerfungsverfahren, sollen im Kern beibehalten werden, gleichzeitig sollen aber auch neue Elemente, wie ein Behördenbeschwerderecht oder auch detaillierte Regelungen zu einzelnen, bisher unklaren Bereichen, eingeführt werden.
Durch die Schaffung eines neuen, selbständigen Verwaltungsstrafgesetzes sollen insbesondere die komplexen Verwaltungsstrafverfahren im Finanzbereich ein klares, verständliches und modernes Verfahren als Grundlage erhalten.
Gleichzeitig soll unter Beibehaltung bestehender Möglichkeiten für einfachere Verwaltungsstrafverfahren ein rasches, zweckmässiges und kostengünstiges Vorgehen im abgekürzten Verfahren eingeführt werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 27. Mai 2024, wie die Liechteinsteinische Regierung heute mitteilt.