Verordnung über das Kostenziel KPV genehmigt, © ZVG
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Verordnung über das Kostenziel KPV genehmigt

Gestern wurde seitens der Regierung die Verordnung über das Kostenziel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2025 genehmigt.

27.11.2024

Das Kostenziel wird jeweils Ende November für das Folgejahr festgelegt. Für das Jahr 2025 liegt es für die Gesamtheit der Leistungserbringer bei +2.0%. Es wurden keine davon abweichenden sektoralen Kostenziele festgelegt, wie die Regierung in ihrer Mitteilung von heute schreibt.