Verwaltungsübereinkommen zur Weiterbildung unterzeichnet
Die Fortbildung der Liechtensteiner Richter sowie Staatsanwälten ist äusserst wichtig.
Wie das Liechtensteiner Ministerium für Infrastruktur und Justiz mitteilt, sind Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten im Inland kaum vorhanden und aufgrund der Grösse Liechtensteins kann ein umfassendes Aus- und Fortbildungsprogramm nicht mit verhältnismässigem Aufwand angeboten werden. Aus diesen Gründen erscheinen Weiterbildungskooperationen mit den Nachbarstaaten sinnvoll.
Das Verwaltungsübereinkommen zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Justiz und dem österreichischen Bundesministerium für Justiz regelt die Modalitäten der Teilnahme von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärtern des Fürstentums Liechtenstein an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der österreichischen Justiz.
Primär ermöglicht die neu unterzeichnete Vereinbarung der liechtensteinischen Richterschaft und Staatsanwaltschaft die Teilnahme an juristischen Fachveranstaltungen und nicht-juristischen Kompetenzförderungsschulungen des Oberlandesgerichtes Innsbruck und des österreichischen Bundesministeriums für Justiz.
Mit dieser Vereinbarung kann die stetige Fortbildung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mittels eines entsprechenden vielfältigen Angebots sichergestellt werden.