Vorarlberger Aktionsplan gegen Umgebungslärm geht in Begutachtung, © Depositfotos / Symbolbild
Lärmschutzwand gegen Strassenlärm Depositfotos / Symbolbild
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Vorarlberger Aktionsplan gegen Umgebungslärm geht in Begutachtung

Der Entwurf eines Aktionsplans zur Vermeidung und Verminderung der Lärmbelastung an Vorarlberger Landes- und Gemeindestrassen mit einem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen von über 8'250 Fahrzeugen pro Tag geht in die Begutachtung.

09.03.2024

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es ein gemeinsames Vorgehen zur 
Minderung von Lärmbelastung. Dabei werden nach einheitlichen Verfahren strategische Lärmkarten erstellt, auf deren Grundlage unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne ausgearbeitet werden. „Das Ziel ist es Umgebungslärm zu reduzieren, ruhige Gebiete sollen vor einer Zunahme von Lärm geschützt werden“, sagt Landesrat Marco Tittler.

Die Aktionsplanung für Umgebungslärm erfolgt auf Basis der EU-Umgebungslärmrichtlinie und ihrer Umsetzung in nationales österreichisches Recht. Die Aktionspläne Umgebungslärm sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Im Jahr 2022 wurde erhoben, welche Hauptverkehrsstrassenabschnitte in Vorarlberg ein Verkehrsaufkommen von jährlich mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen aufweisen, das entspricht rund 8'250 Fahrzeugen pro Tag. Ausgenommen davon sind Autobahnen und Schnellstrassen, für die der Bund zuständig ist. 

Verschiedene Abschnitte von Landes- und Gemeindestrassen mit einer Gesamtlänge von rund 218 Kilometern wurden untersucht. Für diese Bereiche wurden strategische Lärmkarten zur Bewertung der auf den Strassenverkehr zurückzuführenden Lärmbelastung erstellt. Auf der Grundlage dieser strategischen Lärmkarten hat das Land Vorarlberg in Zusammenarbeit mit Gemeinden den Aktionsplan 2024 zur Regelung der Lärmprobleme und Lärmauswirkungen an Hauptverkehrsstraßen in Vorarlberg ausgearbeitet. 

Umfassende Lärmschutzplanung bedeutet einen vernetzten Planungsansatz u. a. unter Berücksichtigung der Verkehrsplanung, Raumplanung, Wohnbauförderung etc. und insbesondere auch der Information und Bewusstseinsbildung durch Einbeziehung sowohl der Verursacher als auch der Betroffenen. In diesem Sinne sind auch die durchgeführten Massnahmen sehr breit angelegt und beschrieben. Dazu zählen u. a. aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen  wie Förderung, Errichtung von Lärmschutzwänden, Auskleidung von Unterführungen, Verflüssigung des Verkehrs durch optimierte Lichtsignalsteuerungen oder Infrastrukturmassnahmen zur Entlastung starkbelasteter Ortsgebiete wie z.B. der Neubau von Umfahrungen bzw. Entlastungsstrassen.

Stellungnahmen zum Entwurf des Aktionsplanes können ab sofort bis 22. April 2024 schriftlich per E-Mail umgebungslaerm@vorarlberg.at oder auf dem Postweg unter dem Betreff „Umgebungslärmrichtlinie / Aktionsplan“ an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Straßenbau (VIIb), Widnau 12, A-6800 Feldkirch, übermittelt werden, wie die Landespressestelle Vorarlberg heute mitteilt.