VU reicht Motion zur Privatisierung von Radio Liechtenstein ein, © Radio Liechtenstein
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VU reicht Motion zur Privatisierung von Radio Liechtenstein ein

Die Regierung wird beauftragt, nach der Abstimmung vom 27. Oktober zur Aufhebung des Liechtensteinischen Rundfunkgesetzes Vorkehrungen zu treffen, welche eine geordnete Überführung des öffentlich-rechtlichen Radio Liechtenstein in ein Privatunternehmen ermöglichen.

05.11.2024

Die Vaterländische Union reicht eine Motion zur Privatisierung von Radio Liechtenstein ein. Dabei sollen insbesondere Synergien mit anderen Sendern/Verlagen in der Region geprüft werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollten wenigstens die gesetzlichen Grundlagen so ausgestaltet werden, dass der Betrieb eines Privatradios in Liechtenstein möglich wird.

Aus der Medienmitteilung:

"Die Motionäre hatten bereits im Septemberlandtag 2023 die Absicht, die geregelte
Privatisierung des liechtensteinischen Radiosenders Radio Liechtenstein prüfen zu
lassen. Bekanntlich ist dieser Auftrag mit 12:13 Stimmen im Landtag gescheitert – unter anderem, weil sich auch die Medienministerin gegen diesen Auftrag wehrte. Mit der Abstimmung vom 27. Oktober wurden nun vom Volk Fakten geschaffen. Weil die damals geforderte Prüfung fehlte, steht das Radio und zahlreiche Mitarbeitende vor einer ungewissen Zukunft und ein Plan B fehlte. Sowohl die Medienministerin als auch der Präsident ihrer Partei betonten im Nachgang der Abstimmung öffentlich, dass die Aufhebung des Gesetzes, wie sie das Volk am 27. Oktober beschlossen hat, keinen konkreten Auftrag zur Privatisierung beinhalte. Die Motionäre nahmen diese Stellungnahmen und auch Äusserungen, wo sinngemäss ein «Lichterlöschen» bei Radio L in Aussicht gestellt wurde, mit Besorgnis zur Kenntnis. Auch
die Aussage, wonach das Medienförderungsgesetz bereits fertig sei – und damit die Abstimmung zum Radio darin unberücksichtigt bleibt – erscheint kurzsichtig.
Im Laufe des Abstimmungskampfes wurden viele verschiedene Varianten geäussert, wie man das Radio weiterführen könnte. Mit der Umfrage des Liechtenstein-Instituts hat man nun auch ein Instrument, um den Volkswillen vom 27. Oktober auch noch genauer zu beschreiben. Demnach wünscht sich Liechtenstein zwar einen Radiosender, aber nicht für so viel Steuergeld.
Es wurde in dieser Legislatur versäumt, eine schlüssige Medienstrategie vorzulegen. Darin hätte eine Zielvorstellung des Medienmarktes formuliert werden können, die als Basis staatlicher Förderungsmassnahmen gedient hätten. Stattdessen ist das «Volksblatt» eingegangen und auch das Radio steht – Stand jetzt – vor dem Aus.
Es soll nach Ansicht der Motionäre eine Gleichbehandlung der Medien angestrebt
werden. Eine Gleichbehandlung bedeutet aber nicht, dass jedes Medium gleich viel
staatliche Förderung bekommt. Gleichbehandlung heisst, dass man Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt. So unterscheiden sich die Aufwände für die Produktion und Verbreitung von Print-Inhalten mit jenen von Online-Inhalten oder TV- und Radio-Inhalten.

Die Motionäre halten es für wichtig, Meinungs- und Medienvielfalt zu unterstützen.
Allerdings ist es offenbar der Wille des Volkes, dass dies nicht auf öffentlich-rechtlicher Basis geschieht. Daher gilt es, private Akteure mit Aufträgen und Regeln auszustatten, die sie in den Genuss von staatlichen Förderungen kommen lässt. Der Staat soll sich aber aus den operativen Belangen der Verlage und Sender heraushalten. Auf dieser Basis besteht bereits ein Medienförderungsgesetz, das dies ermöglicht und auch der Kleinräumigkeit des Werbemarkts Rechnung trägt. Was die Privatisierung von Radio L betrifft, dessen Eigner das Land Liechtenstein noch bis zum 31. Dezember 2025 bleibt, soll im Rahmen der Motionsbeantwortung geprüft
werden, welche Synergien auf dem Markt ggf. gespielt werden könnten, um dem Radio ein Bestehen als Privatsender zu ermöglichen. Zum einen wurde vor der Abstimmung ein privates Bestreben zweier Einzelpersonen bekannt, ein Privatradio lancieren zu wollen. Zum anderen gibt es verschiedene Medienunternehmen, die ggf. Interesse hätten, sich an einem Radiosender zu beteiligen, um ihren Werbemarkt aber auch die redaktionellen Inhalte auf einem weiteren Kanal zu erweitern. Beispielhaft genannt sollen hier Radio FM1 (ehem. Radio Ri, bei dem auch liechtensteinische Beteiligungen bestanden), TVO, Somedia, 1FLTV, Vaduzer Medienhaus genannt werden.

Denkbar wäre auch die Prüfung eines von den Initianten der Abstimmung vom 27.
Oktober immer wieder erwähntes Konzessionssystem, das die Sender mit finanziellen Mitteln für einen klar definierten Auftrag ausstattet.
Den Motionären ist es aber zentral, dass diese Arbeiten zügig aufgenommen werden. Die Ausgangslage ist günstig, denn schliesslich birgt unser System grosse Kontinuität, weil die Regierung ja unabhängig der Wahlen weiterarbeitet, bis eine neue Regierung eingesetzt wird. Mit der Ausgangslage, dass künftig alle Akteure privatwirtschaftlich organisiert sein werden, besteht für die staatliche Medienförderung also die Möglichkeit, die Lage «auf der grünen Wiese» anzugehen. Es wäre daher falsch, die Tätigkeit einzustellen, bloss weil von Dezember bis März/April keine Landtagsssitzungen stattfinden und man die nötigen Vorbereitungen nicht rechtzeitig in Angriff genommen hat bzw. es aufgrund eines überzogenen Optimismus hinsichtlich der Abstimmung vom 27. Oktober unterlassen hat, mit einem Plan B den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch im Falle eines anderen Ausgangs eine gute Zukunft zu ermöglichen. Trotzreaktionen
sind jedenfalls fehl am Platz. Lassen Sie uns jetzt handeln und stimmen Sie bitte dieser Motion zu, um der Medienlandschaft in Liechtenstein eine Perspektive zu geben!"