Weitere Entscheidungen zum Stadttunnel Feldkirch, © Google Maps, Stadt Feldkirch
Der geplante Stadttunnel Feldkirch. Google Maps, Stadt Feldkirch
  • Vorarlberg

Weitere Entscheidungen zum Stadttunnel Feldkirch

Zum Stadttunnel Feldkirch wurden zwei Beschwerden abgewiesen. Eines betrifft einen Antrag auf Baueinstellung.

20.09.2024

Das Bundesverwaltungsgericht hat sowohl die Beschwerde gegen ein informelles Schreiben der UVP-Behörde mit Beschluss als unzulässig zurückgewiesen als auch die Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid der UVP-Behörde als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde in beiden Verfahren als nicht zulässig erklärt.

Das erste Verfahren hatte eine Rechtsauskunft zum Inhalt, welche vonseiten der Beschwerdeführerin als Bescheid gewertet wurde. Die Beschwerde gegen das informelle Schreiben der UVP-Behörde wurde zuständigkeitshalber an das Bundesverwaltungsgericht übermittelt. Dieses hat die Beschwerde mit Beschluss vom 4.9.2024 mangels Anfechtungsgegenstand als unzulässig zurückgewiesen.

Das zweite Verfahren betrifft einen Feststellungsbescheid, bei welchem der Antrag auf Baueinstellung beantragt wurde und vonseiten der UVP-Behörde als unzulässig zurückgewiesen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Erkenntnis vom 16.9.2024 als unbegründet abgewiesen.

Derzeit läuft das mehrstufige Vergabeverfahren für das Hauptbaulos gemäss Bundesvergabegesetz 2018. Der Abschluss des Vergabeverfahrens beziehungsweise die Zuschlagserteilung wird plangemäss für Dezember 2024 angestrebt. Des Weiteren werden derzeit die Vorarbeiten für den Baubeginn des Haupttunnels, die insbesondere den Umbau im Bereich Felsenau mit Radwegunterführung, Rampenbrücke und Umlegung der L 190 umfassen, durchgeführt. Ein Abschluss dieser Arbeiten erfolgt voraussichtlich in den nächsten Wochen. Die Bauarbeiten für den Haupttunnel des Entlastungsprojektes Stadttunnel Feldkirch können voraussichtlich wie vorgesehen im Jahr 2025 gestartet werden.